Pressemeldungen November 2025 
 Vogelgrippe: Neue Vorsichtsmaßnahmen gelten ab sofort auch in Kärnten 
    Das Gesundheitsministerium hat aufgrund der stark gestiegenen Vogelgrippefälle in Europa, besonders in Deutschland und Italien, und mehrerer Funde in Österreich, für das gesamte Bundesgebiet Präventionsmaßnahmen angeordnet. Ganz Österreich gilt nun als Gebiet mit erhöhtem Risiko. Die Verordnung wurde am Montag an das Land Kärnten übermittelt und tritt noch heute in Kraft. Sie gilt für alle Geflügelhaltungen, unabhängig von der Anzahl der Tiere oder der Betriebsgröße.
Ziel ist der Schutz der Geflügelbestände. Daher müssen im gesamten Land folgende Vorgaben beachtet werden:
Eine Stallpflicht besteht derzeit nicht. Sie würde erst gelten, wenn Kärnten als Gebiet mit stark erhöhtem Risiko eingestuft wird. Die Vogelgrippe ist eine hoch ansteckende Viruskrankheit, die vor allem Wildvögel wie Enten oder Tauben betrifft. Diese Tiere können den Erreger über Speichel, Tränenflüssigkeit oder Kot weitergeben. Ziel der Maßnahmen ist es, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel möglichst zu verhindern.
Zur Überwachung der Situation sollen tot aufgefundene Wildvögel der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Die Kadaver dürfen nicht berührt werden.