Änderungen in der Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung in Klagenfurt.
Einstimmig beschlossen wurde heute im Klagenfurter Stadtsenat eine Änderung in der Kurzparkzonen- und Parkgebührenverordnung. Derzeit wird Inhabern einer Ausnahmegenehmigung (Jahresparkgenehmigung) für die Bewilligungsdauer von 24 Monaten eine pauschale Parkgebühr von 150 Euro verrechnet. Die Bewirtschaftung und Instandhaltung von öffentlichem Parkraum kostet jedoch Geld. Aus wirtschaftlicher Überlegung und angesichts der schwierigen finanziellen Lage der Stadt Klagenfurt ist es laut Antrag von Finanzreferentin Stadträtin DI Constance Mochar notwendig, die Pauschalgebühr für Dauerparker von derzeit monatlich 6,25 Euro auf 12,50 Euro zu erhöhen, sodass die jährliche Pauschalgebühr von 300 Euro beträgt. Die jährlichen Mehreinnahmen belaufen sich auf 120.000 Euro.
Der ÖWD hat im Juni im Zeitraum von zwei Wochen eine Fahrzeugzählung durchgeführt, bei der jedes geparkte E-Fahrzeug auf parkraumbewirtschafteten Verkehrsflächen der Landeshauptstadt Klagenfurt währen der aufrechten Gebührenpflicht erhoben wurde. In diesem Zeitraum konnten 10.445 E-Fahrzeuge, die aktuell von der Gebührenpflicht befreit sind, gezählt werden.
Wenn von täglich 803 parkenden E-Fahrzeugen an sechs Tagen pro Woche und 50 Wochen im Jahr ausgegangen wird, kann bei einem Gebührenschnitt von 1,80 Euro pro Parkvorgang mit Einnahmen von 433.620 Euro ausgegangen werden.
Foto: Mein Klagenfurt