In Zeiten wie diesen reaktiveren viele Eigenheimbesitzer ihre Bestandskamine. Dies belegen auch die 24.000 Mängel bei Feuerstellen und Kaminen, die von den Rauchfangkehrern im Rahmen ihrer Kehrarbeiten entdeckt wurden. Zahlreiche Kaminbrände konnten so verhindert werden. Die Experten fordern vehement die Wiederkehr der 2015 abgeschafften Notkamine.
Den Beginn der „Heizperiode“ nahmen die Kärntner Rauchfangkehrer gemeinsam mit der Brandverhütungsstelle des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes zum Anlass, um über die Mängel bei Feuerstellen und Kaminen zu informieren. „Im Vorjahr konnten durch die 50 Kärntner Rauchfangkehrerbetriebe rund 24.000 mögliche Gefährdungen bei Feuerstellen und Kaminen entdeckt werden“, berichtete Michael Verderber, Landesinnungsmeister der Kärntner Rauchfangkehrer.
Notkamin als Blackoutvorsorge
Für die gestiegene Anzahl der entdeckten Mängel ist sicher auch der Umstand verantwortlich, dass in Zeiten hoher Inflation, rasant steigender Energiepreise und möglicher Blackout-Bedrohungen der „Notkamin“ wieder an Bedeutung gewinnt. „Kamin und Ofen zu montieren, heißt bei Stromausfall nicht frieren“, verpackte Bernhard Gritsch, stellvertretender Landesinnungsmeister der Kärntner Rauchfangkehrer, die Vorteile eines solchen in Reimform. Viele Eigenheimbesitzer sanieren ihre Bestandskamine, um für den Ernstfall gerüstet zu sein und zumindest einen Raum des Wohnbereichs beheizen und bei Bedarf die eingebaute Feuerstätte als Kochstelle nutzen zu können.
Nachdem es sich bei diesen Notkaminen – wie bei jeder anderen Abgasanlage – um sogenannte „zugelassene Bauprodukte“ handelt, ist sichergestellt, dass diese selbstverständlich auch für einen generellen Betrieb einer zusätzlichen Heizquelle neben der Hauptheizung (wie z.B. Fernwärme oder Wärmepumpe) geeignet sind.
Erneute Verankerung im Gesetzt gefordert
Der „Notkamin“ wurde 2015 aus der Kärntner Bauordnung gestrichen. Im Frühjahr 2022 hat der Kärntner Landtag jedoch einstimmig beschlossen, sich erneut mit dem Thema und dessen abermaliger Aufnahme in die Kärntner Bauordnung zu befassen.
„Aus fachlicher Sicht ist es nicht zu verstehen, dass für Wohnungen Parkplätze vorgeschrieben sind oder in einem Haus mit Lift auch zusätzlich eine Treppe eingebaut werden muss, jedoch kein Notkamin“ so der Innungsmeister: „Die Politik täte gut daran, den ‚Notkamin‘ im Interesse des sozialen Wohnbaus wieder in der Kärntner Bauordnung gesetzlich zu verankern, um so die Versorgungssicherheit der Wohnungsnutzerinnen und Wohnungsnutzer zu gewährleisten!“
Die häufigsten Mängel im Jahr 2021
Die häufigsten Ursachen für Beanstandungen sind Mängel nach dem Kärntner Heizungsanlagengesetz (K-HeizG), fehlende Brandschutzmaßnahmen und bauliche Mängel. Die engmaschigen Kontrollen würden einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Kärntnerinnen und Kärntner leisten. „Kärnten ist das einzige Bundesland, das Brandschutzkontrollen durch die Feuerbeschau vorsieht“, betonte Verderber. Der positive Effekt ist klar zu erkennen: Die Brandschäden sind durch die Behebung der aufgezeigten Mängel in den letzten Jahren deutlich gesunken. „Das zeigt, wie wichtig die Arbeit des Rauchfangkehrers sowie die Einhaltung von regelmäßigen Kontrollen ist“, so der Innungsmeister.
Die „kleine Feuerwehr“ für zu Hause
Neben der Feuerbeschau ist auch die gute Zusammenarbeit von Rauchfangkehrern und Feuerwehr ein wesentlicher Grund für die geringe Anzahl an Feuerwehreinsätzen. „Wir besprechen gemeinsam die Probleme der Konsumenten und suchen nach praktikablen Lösungen. So können wir im Vorfeld viele Gefahrenherde beseitigen“, erklärte Michael Schneider, Leiter der Abteilung Feuerpolizei und Brandverhütung des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes.
Und wenn es mal wirklich brennt? „Dann sollte man mit Rauchwarnmelder, Feuerlöscher und Löschdecke ausgestattet sein, außerdem sollten die Fluchtwege wie Gänge, Stiegen, Stiegenhäuser ständig frei von sonstigen Lagerungen und Hindernissen sein“, erklärte Schneider.
10 Jahre Rauchwarnmelder
In Kärnten sind – in Gegensatz zu den anderen Bundesländern - Rauchwarnmelder seit zehn Jahren in sämtlichen Wohnräumen außer der Küche vorgeschrieben, unabhängig davon, ob es sich dabei um Neubauten oder Bestandsobjekte handelt. Für den Fall, dass sich hörbehinderte oder sehbehinderte Personen in der Wohnung befinden, gibt es dafür spezielle Rauchwarnmelder, welche mit Lichtsignalen bzw. Rüttelfunktionen ausgestattet sind. Der erforderliche Wechsel der Batterien sowie die Funktionsprobe sind regelmäßig durchzuführen. Alle zehn Jahre sind die Rauchmelder zu erneuern.
Feuerlöscher
Für die erste Löschhilfe muss ein Kleinlöschgerät - Feuerlöscher mit mindestens 6 kg Löschmittelinhalt und der Brandklassen ABC - verpflichtend vorhanden sein.
Löschdecke
Für den Küchenbereich ist idealerweise eine Löschdecke bereit zu halten, auch wenn dies nicht verpflichtend vorgeschrieben ist.
Foto: WKK/Just