Presseaussendung von: SPÖ Kärnten
Fellner: Alleingang Kärntens bei Abschaffung des Pflege-Eigenregresses wegen Fristenlauf nicht vor Jahresende möglich. Verordnung bedürfe laut Verfassungsabteilung einer Gesetzesänderung.
Als „Spiegelfechterei“ bezeichnet SPÖ-Landesgeschäftsführer Daniel Fellner die Forderung der ausgebildeten Juristen FPÖ-Darmann und FPÖ-Leyroutz nach Abschaffung des Pflege-Eigenregresses in Kärnten noch vor dem 1. Jänner 2018.
Laut der Verfassungsabteilung des Landes bedürfe eine Verordnung für eine frühere Abschaffung einer entsprechenden Gesetzesänderung. Diese Änderung würde auf Grund der einzuhaltenden Fristen nicht vor Jahresende in Kraft treten können.
„Es ist mehr als erstaunlich, dass zwei so versierte Juristen wie Leyroutz und Darmann das offenbar nicht gewusst haben sollen. Wie auch immer, ich fordere die FPÖ auf, diese Spiegelfechterei sofort zu stoppen“, so Fellner, der daran erinnert, dass es die FPÖ, bzw. deren blau-orangen Vorläufer waren, die in Kärnten den Angehörigen-Pflegeregress (der nicht mit dem Pflege-Eigenregresses zu verwechseln ist) eingeführt haben.
„Diesen unsozialen Angehörigen-Pflegeregress hat die SPÖ wie zuvor im Wahlkampf versprochen im Jahr 2013 als erstes Bundesland in Österreich abgeschafft. Die FPÖ mit Klubobmann Leyroutz war übrigens die einzige Partei, die damals im Landtag dagegen gestimmt hat“, so Fellner abschließend.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv