Presseaussendung von: Landwirtschaftskammer Kärnten
Betreff: Natura 2000 Nachnominierung in Kärnten
Sehr geehrter Herr Landesrat Holub!
In dem Arbeitsdokument der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission (GD ENV) „Ermittlung des FFH - Gebietsnachnominierungsbedarfs bei Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II in Österreich“ vom 5. Oktober 2017 wird seitens der Kommission eine massive Nachnominierung von Natura 2000-Gebieten in Kärnten gefordert.
Für Kärnten werden in dem Dokument der Kommission mehr als 30 Lebensraumtypen genannt, die aus Sicht der Kommission einer zum Teil massiven zusätzlichen Ausweisung bedürfen. Neben der großräumigen Ausweisung von Wirtschaftswäldern sind auch die großen heimischen Badeseen (Wörthersee, Millstätter See, Ossiacher See, Klopeiner See, Pressegger See) als auszuweisende Gebiete genannt (Schutzgut: „Armleuchteralge“, Charophyceae). In dem Arbeitspapier der GD ENV ist überdies Ausweisungsbedarf für Lebensräume von mehr als 20 Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie angeführt. Experten schätzen, dass bis zu 60 % der Landesfläche als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden müssten, wollte man die aktuellen Forderungen der EU erfüllen!
Die gesetzlichen Interessensvertretungen und freiwilligen Berufsvertretungen in Kärnten sehen daher in der von der Europäischen Kommission geforderten Ausweisung von zusätzlichen Natura 2000-Flächen eine Gefährdung der heimischen Wirtschaft, des Arbeitsmarktes und der Land- und Forstwirtschaft.
Mit der von der Europäischen Kommission gewählten Vorgangsweise wird das an sich gut funktionierende Miteinander von Wirtschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Naturschutz in Kärnten massiv gestört und die Akzeptanz für Naturschutz und Europäische Politik in der Bevölkerung untergraben.
Im Vorfeld der Verhandlungen zwischen Kommissionsvertretern und Vertretern der Bundesländer am 15. November 2017 in Wien wenden wir uns daher mit dem Ersuchen an Sie, den überzogenen und praxisfremden Forderungen der EU-Kommission massiv entgegenzutreten und keine einseitigen Zusagen auf dem Rücken der Kärntner Wirtschaft, der Kärntner Arbeitnehmer und der Kärntner Land- und Forstwirtschaft zu machen.
Zusagen ohne vorherige Einbindung der betroffenen Grundeigentümer sowie einer Folgenabschätzung für die regionale Wirtschaft, die Arbeitsplatzsituation in der betroffenen Region und der Einkommenssituation in der Land- und Forstwirtschaft sind strikt abzulehnen.
Wir sind überzeugt, die Kärntnerinnen und Kärntner werden nur dann hinter einem geeinten Europa stehen, wenn sie nicht das Gefühl haben, bevormundet zu werden. Die gewählte Vorgangsweise bei Natura 2000 nimmt den Menschen in unserem Land die Perspektive, dass es sich hier lohnt zu investieren, zu wirtschaften und zu leben!
Aus diesem Grund ersuchen wir Sie, im Interesse Kärntens, den überzogenen Ausweisungswünschen der EU-Kommission eine Absage zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
ÖR Ing. Johann Mößler, Präsident der Landwirtschaftskammer Kärnten
Jürgen Mandl, MBA, Präsident der Wirtschaftskammer Kärnten
Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten
Christoph Kulterer, Präsident der Industriellenvereinigung Kärnten
Ing. Harald Sucher, Präsident der Landarbeiterkammer Kärnten
DI Alberich Lodron, Obmann der Land & Forstbetriebe Kärnten
Johannes Thurn-Valsassina, Präsident des Arbeitgeberverbandes der land- und forstwirschaftlichen Betriebe Kärnten