Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Landtagsausschuss beschließt neues Jagdgesetz, das grüne Handschrift trägt
Klagenfurt. (09.11.2017) - „Die Hege der Wildbestände soll sich künftig an der Tragfähigkeit des Biotops orientieren, damit sich auch die ökologisch wichtige Tanne wieder natürlich verjüngen kann“, erklärt der Grüne-Landtagsabgeordnete Michael Johann anlässlich des heutigen Beschlusses im Jagdausschuss, der ein wirksameres Wildmanagement vorsieht. „In einem Gebirgsland wie Kärnten schützt der Wald Menschen sowie Hab und Gut vor Lawinen, Muren und Steinschlag. Um seine Schutzwirkung zu erhalten, muss sich der Wald verjüngen können. Kleine Bäume können aber nur groß werden, wenn sie nicht vorher durch Wild verbissen werden.“
„Auf Anregung der Grünen enthält das neue Jagdgesetz nun eine Zielbestimmung, die einen artenreichen, gesunden, geschlechtlich ausgewogenen und den Lebensraumverhältnissen angemessenen Wildbestand sowie die Wildschadensverhütung anstrebt. Unter ´Waidgerechtigkeit´ wird auch die Verpflichtung der JägerInnen zum Respekt gegenüber Mensch, Tier, Umwelt und Wirtschaft verstanden“, freut sich Johann.
Die jagdliche Hege muss künftig auf einen der Tragfähigkeit des Biotops angepassten artenreichen und gesunden Wildstand und die Erhaltung der Schutz, Nutz-, Wohlfahrts und Lebensraumwirkung des Waldes abgestimmt werden. „Eine Überhege des Rot- und Rehwildbestandes und dadurch hervorgerufene Verbiss- und Schälschäden in der Höhe von 12 Mio. Euro jährlich, wie sie vom Rechnungshof kritisiert wurden, sollen damit der Vergangenheit angehören“, ist Johann überzeugt.
„Die Zeit der Wilderer-Kriege ist lange vorbei. Deswegen wird die zuletzt kaum noch genutzte Möglichkeit der Festnahme von Wilderern durch Jagdschutzorgane abgeschafft. Diese dürfen aber Personen anhalten, deren Identität feststellen und Fahrzeuge durchsuchen, wenn sie diese auf frischer Tat ertappen. Festnahmen sind künftig der Polizei vorbehalten, die dafür auch entsprechend ausgebildet ist. Die derzeit geltende gesetzliche Regelung, die den Abschuss von im Wald umherstreifenden Katzen und Hunden ermöglicht, wird zwar nicht ganz abgeschafft (wie von den Grünen angestrebt), aber deutlich eingeschränkt“, erklärt Johann.
Johann weiter: „Wild muss nicht mehr gefüttert werden, denn Rehe und Hirsche wissen seit Jahrtausenden am besten, wie sie durch den Winter kommen. Die bisherige Fütterungspflicht wird in eine Fütterungsmöglichkeit umgewandelt. Die Anlage von neuen Rotwildfütterungsanlagen ist künftig nur noch möglich, wenn alle Grundeigentümer in einem 2500 ha großen Einzugsgebiet rund um die Fütterung schriftlich zustimmen, um den Nachbarwald vor überhöhten Wildständen zu schützen.“
Für Schäden durch Wolf, Bär, Luchs und Fischotter schaffen wir einen Fonds, der betroffene LandwirtInnen, ImkerInnen und FischerInnen entschädigt. „Dadurch soll die Akzeptanz für den Erhalt seltener Tierarten verbessert werden“, hofft Johann.
Foto: KK