Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Bauordnungsnovelle ging in Begutachtung
Mit der vorliegenden Bauordnungsnovelle, die nun in Begutachtung ist, wurde auf Initiative der Grünen dem Zweitwohnsitz-Boom an unseren Seen ein weiterer Riegel vorgeschoben. Bis dato bestand die Möglichkeit, dass man einen Hauptwohnsitz auf einen Zweitwohnsitz ummelden konnte, auch wenn der Flächenwidmungsplan ausdrücklich Zweitwohnsitze ausschließt, wenn sich die persönlichen Lebensumstände änderten. „Findige InvestorInnen nutzten dieses Schlupfloch aus und meldeten sich oft bereits nach wenigen Tagen wegen persönlicher Gründe um. Dies ist nun nicht mehr möglich, da der Hauptwohnsitz für eine solche Nutzungsänderung zumindest zwei Jahre lang bestehen muss“, erklärt der Wohnbausprecher der Grünen im Kärntner Landtag, Reinhard Lebersorger.
Auch bezüglich Energie und Mobilität gibt es aus grüner Sicht wesentliche Verbesserungen. Beispielsweise werden Sanierungsmaßnahmen an der Außenfassade nunmehr auch bei unwesentlichen Änderungen der äußeren Gestalt nur mitteilungspflichtig. Neu ist auch, dass bei Neubauten zukünftig verpflichtend Fahrradabstellplätze vorgesehen werden müssen und eine unabhängige Energieberatung des Landes, die den Bauwerber unterstützen soll, durchzuführen ist.
Einziger Wehrmutstropfen bei dem Gesetzesentwurf ist es jedoch, dass die von uns geforderte Verankerung eines Gebotes für den Einsatz von erneuerbaren Energien am Widerstand der ÖVP gescheitert ist – und das obwohl ÖVP-Umweltminister Rupprechter persönlich die Landesregierung dazu aufgefordert hat. „Daran zeigt sich leider, dass die Kärntner ÖVP sich anscheinend mehr der Öl-Lobby als dem Klimaschutz und der heimischen Land- und Forstwirtschaft verbunden fühlt“, bedauert Lebersorger.
Foto: KK