Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Neue Schadenersatzregelung soll Akzeptanz für Bär, Wolf, Luchs und Otter verbessern
Klagenfurt. (16.11.2017) - „Ich freue mich, dass wir heute nach jahrelanger Diskussion das neue Jagdgesetz im Landtag beschließen. Der heute gefundene Konsens ist nicht nur ein Minimalkompromiss, sondern in Bezug auf den Schutz des Waldes vor Wildschäden ein echter Fortschritt“, erklärt der Grüne-Landtagsabgeordnete und Mitglied des Jagdausschusses Michael Johann.
Johann bezeichnet es als Kernanliegen der Novelle, den Wald vor den extremen Verbiss- und Schälschäden durch Wild besser zu schützen, die vom Rechnungshof auf 12 Mio. Euro jährlich beziffert wurden: „Ein wirkungsvolles Wildmanagement ist wichtig, damit sich auch die ökologisch wichtige Tanne natürlich verjüngen kann, die gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähiger als die Fichte ist. In einem Gebirgsland wie Kärnten schützt der Wald Menschen sowie Hab und Gut vor Lawinen, Muren und Steinschlag. Die Schutzwirkung des Waldes bleibt aber nur erhalten, wenn sich der Wald verjüngen kann und kleine Bäume nicht schon in ihrer Jugend durch Wild verbissen werden.“
„Die jagdliche Hege, die Fütterung und die Abschussplanung muss künftig auf einen der Tragfähigkeit des Biotops angepassten artenreichen und gesunden Wildstand abgestimmt werden, um die positiven Wirkungen des Waldes zu erhalten. Der Wildstand soll auf einem Niveau gehalten werden, wo die Tiere von der natürlichen Äsung leben können. Die bisherige Fütterungsverpflichtung wird in eine Fütterungsoption umgewandelt, denn Rehe und Hirsche wissen von Natur aus am besten, wie sie durch den Winter kommen“, so Johann.
Auf Anregung der Grünen enthält das neue Jagdgesetz nun eine Zielbestimmung, die unter dem Aspekt Waidgerechtigkeit die JägerInnen zum Respekt gegenüber Mensch, Tier, Umwelt und Wirtschaft verpflichtet. Das bedeutet, dass der Jäger anderen Naturnutzern respektvoll begegnen soll, auf die Bedürfnisse der Forstwirtschaft Rücksicht nimmt und Tieren unnötiges Leid erspart. Die derzeit geltende gesetzliche Regelung, die den Abschuss von im Wald umherstreifenden Katzen und Hunden ermöglicht, wird deutlich eingeschränkt. Die Jagd mit Drohnen wir präventiv verboten, um dem Wild Ruhe in den Einständen zu gewähren – ein allfälliger Drohneneinsatz zur Rettung von Kitzen aus Wiesen wäre allerdings erlaubt.
Die Zeit der Wilderer-Kriege ist lange vorbei. Deswegen wird die zuletzt kaum noch genutzte Möglichkeit der Festnahme von Wilderern durch Jagdschutzorgane abgeschafft. Diese dürfen aber Personen anhalten, deren Identität feststellen und Fahrzeuge durchsuchen, wenn sie diese auf frischer Tat ertappen. Festnahmen sind künftig der Polizei vorbehalten, die dafür auch entsprechend ausgebildet ist.
Johann freut sich auch über die Schaffung eines Fonds, der für nachgewiesene Schäden durch Wolf, Bär, Luchs und Fischotter entschädigt: „Dadurch soll die Akzeptanz für den Erhalt seltener Tierarten verbessert werden. Im Jagdabgabengesetz wird der Fonds mit über 100.000 Euro jährlich dotiert, beginnend ab 2018. Die genauen Ansprüche und Richtlinien müssen noch in einem eigenen Fondsgesetz geregelt werden, hier ist der Jagdreferent nun gefordert, auch den nächsten Schritt zu tun und das Paket fertigzustellen.“
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv