Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Nach Neuzulassung auf EU-Ebene fordern die Grünen Glyphosat-Ausstieg für Österreich
Klagenfurt. (28.11.2017) - „Der Glyphosat-Beschluss der EU ist ein Skandal, weil die Bedenken wegen der gesundheitsgefährdenden Wirkung des Umweltgifts einfach vom Tisch gefegt wurden und dem Druck der Chemiekonzerne nachgegeben wurde“, sagt der Umweltsprecher der Grünen im Kärntner Landtag, Michael Johann und fügt dem hinzu: „Durch den enttäuschenden Umfaller des deutschen Agrarministers Schmidt (CSU) bei der Abstimmung im EU-Ministerrat wird das Pestizid Glyphosat für weitere fünf Jahre zugelassen. Weil ein Verbot des Pestizids auf EU-Ebene nicht erwirkt werden konnte, ist nun Österreich am Zug, Glyphosat aus dem Verkehr zu ziehen.“
Ausgehend von Initiativen der Grünen haben sich zuletzt alle Parteien im Parlament (mit der Ausnahme ÖVP und NEOS) sowie zahlreiche österreichische Gemeinden wie z.B. Klagenfurt gegen die Verwendung dieses Giftes ausgesprochen. Im Kärntner Landtag wurde im Jahr 2016 beschlossen, dass sich Österreich auf EU-Ebene für ein Verbot glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel einsetzt.
„Zahlreiche Studien weisen auf die Gefahren hin, die von dem giftigen Präparat ausgehen. Wissenschaftliche Erkenntnisse betreffend der Belastung von Oberflächen- und Grundwasser legen eine kritische Neubewertung der Glyphosatanwendung nahe. Die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das weltweit am häufigsten eingesetzte Pestizid bereits im März 2015 als ‚wahrscheinlich krebserregend‘ eingestuft“, führt Johann aus und bedauert, dass „sämtliche wissenschaftliche Bedenken ignoriert und über Bord geworfen werden, nur um große Konzern-Interessen zu bedienen. Auf Kosten unserer Gesundheit und unserer Umwelt.“
Johann fordert deswegen nach dem Vorbild Frankreichs ein nationales Glyphosat-Verbot für Österreich, das von der neuen Bundesregierung zu beschließen wäre. In Kärnten soll der Pflanzenschutzmittel-Aktionsplan entsprechend überarbeitet werden, um die Ausbringung von Glyphosat in Landwirtschaft, Hausgärten und bei der Unkrautbekämpfung soweit als möglich einzuschränken.
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