Presseaussendung von: Arbeiterkammer Kärnten
Mit Hilfe der Rechtsexperten der AK Kärnten konnte ein Unterkärntner Arbeiter seine Rechtsansprüche durchsetzen. Dem Mann wurden nach seiner Kündigung durch den Betrieb rund 5.400 Euro vorenthalten. AK-Präsident Günther Goach: „Auf Kosten der Beschäftigten darf nicht getrickst werden. Die Arbeiterkammer verhilft ihren Mitgliedern kostenlos zu ihrem Recht!“
Vertrauen ist gut, Kontrolle besser! Genau das zeigte sich im Fall eines Arbeiters im Bezirk Wolfsberg. Der Mann war seit Mitte der Neunzigerjahre als Facharbeiter beschäftigt. Nachdem er eine Kündigung vom Dienstgeber erhielt, wollte er seine Endabrechnung bei der Arbeiterkammer Kärnten kontrollieren lassen. Er selbst ging davon aus, dass kein Fehler in der Abrechnung zu finden sei. Dem war jedoch leider nicht so.
„Bei der Abfertigungsberechnung wurde ein Differenzbetrag von fast 4.500 Euro ‚unterschlagen‘ und auch fehlende Sonderzahlungen schlugen sich mit rund 900 Euro zu Buche. Die Arbeiterkammer intervenierte beim Dienstgeber, welcher den fälligen Differenzbetrag von rund 5.400 Euro anerkannte und nun eine ordnungsgemäße Abrechnung durchführte“, fasst der Lavanttaler AK-Bezirksstellenleiter Jürgen Jöbstl das Prüfungsergebnis zusammen.
„Ohne Hilfe der AK wäre dieser Facharbeiter nicht zu seinem Recht gekommen!“, so AK-Präsident Goach und weist darauf hin, dass die Rechtshilfe der AK kostenlos ist und jedem Hilfesuchenden in allen Kärntner Bezirksstellen der AK rasch geholfen wird. „Allein 2016 haben wir im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Insolvenzfall fast 78.000 Beratungen durchgeführt und unseren Mitgliedern damit 26,1 Millionen Euro zurückgeholt!“
In Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht sowie im Insolvenzfall können sich Arbeitnehmer an die AK Kärnten wenden! Telefon 050 477-1000
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv