Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Grüne haben im Kärntner Landtag Antrag auf Jagdgesetznovelle eingebracht
Klagenfurt. (17.11.2016) - „Der Wald hat in Kärnten durch den explosiv zunehmenden Rotwildbestand schwere Schäden erlitten, die vom Rechnungshof mit 11,56 Mio. Euro jährlich beziffert werden. Die dramatischen Wildschäden in Kärnten sind seit Jahren bekannt, aber die freiheitlichen Jagdreferenten – erst Ragger, nun Darmann - glänzen durch Untätigkeit“, kritisiert der Grüne-Landtagsabgeordnete und Klubobfraustellvertreter Michael Johann. Deshalb haben die Grünen bei der letzten Landtagssitzung einen umfangreichen Antrag für eine Jagdgesetznovelle eingebracht.
„Kleinwaldbesitzer, die 70% des Kärntner Waldes besitzen, haben kein Jagdrecht auf ihrem eigenen Grund und Boden und können nur frustriert zuschauen, wie die durch Fütterungen hochgemästeten Hirsche ihre Wälder schälen. Der Rechnungshof kritisiert zu Recht, dass sich der Zustand in Kärntens Wäldern durch mangelnde Umsetzung des Jagdgesetzes verschlechtert hat, und die Zielsetzung, Schädigungen des Waldes durch Wild zu vermeiden, nicht erreicht wurde. Er bemängelt die inkonsequente Umsetzung der wildökologischen Raumplanung und die übermäßige Wildfütterung“, berichtet Johann.
„Wir haben lange genug zuschauen müssen, wie die freiheitlichen Landesräte das Thema nicht auf die Reihe gebracht haben“, ist Johann empört. „Es gab Arbeitsgruppen, aber bis heute gibt es keine Gesetzesvorlage, es liegt nicht einmal eine Punktation für eine Reparatur des Jagdgesetzes vor. Auch im Jagdausschuss herrscht Schonzeit – Ausschussvorsitzender Franz Pirolt hat seit mehr als einem halben Jahr keine Jagdausschusssitzung mehr einberufen. Landesrat Darmann muss endlich seiner Aufgabe als zuständiger Jagdreferent nachkommen und darf die Jagdgesetznovelle nicht länger auf die lange Bank zu schieben“, fordert Johann.
Die Grünen haben deshalb bereits bei der letzten Landtagssitzung einen Antrag gestellt, das Jagdgesetz zu novellieren. Darin fordern sie unter anderem die Aufnahme einer Zielbestimmung zum Schutz vor waldgefährdenden Wildschäden, die Erstellung von Abschussplänen auf Basis eines Wildeinflussmonitorings, sowie den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von umweltgefährdender Bleimunition ins Jagdgesetz. Wildfütterungen sollen verboten werden, da das Wild über tausende Jahre hinweg ohne menschliche Fütterung ausgekommen ist und nicht künstlich hochgezüchtet werden muss.
Foto: Grüne Kärnten