Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
LH Dörfler und LR Dobernig: Wichtige Hilfe für einkommensschwache Menschen - Erste Auszahlung morgen ab 9.00 Uhr in Klagenfurt - Auch Überweisung auf Konto möglich
Klagenfurt (LPD). Morgen, Samstag, ist der erste Auszahlungstermin für den Kärntner Teuerungsausgleich. Von 9 bis 15 Uhr können Anspruchsberechtigte ins Verwaltungszentrum der Landesregierung in der Mießtalerstraße 1, Klagenfurt, kommen. Landeshauptmann Gerhard Dörfler sowie Finanz- und Konsumentenschutzlandesrat Harald Dobernig werden vor Ort sein. Ihnen ist der direkte Kontakt zu den Menschen wichtig, sie wollen sich für deren Anliegen Zeit nehmen. Insgesamt rechnen Dörfler und Dobernig mit rund 20.000 Anspruchsberechtigten, die 100 bzw. 150 Euro bei Familien mit drei oder mehr Kindern bekommen werden. Ausgezahlt wird wieder in den Bürgerbüros des Landeshauptmannes sowie bei eigenen Terminen in allen Bezirken. Man kann sich das Geld aber auch aufs Konto überweisen lassen.
Der Landeshauptmann erwartet sich wie in den letzten Jahren viel Zuspruch seitens der Bevölkerung. Im Vorjahr hätten sich über zwei Drittel der Bürger für die Barauszahlung entgegen der Banküberweisung entschieden. "Uns ist es sehr wichtig, auch für einkommensschwache Menschen da zu sein. Für sie ist die Zeit vor Weihnachten oft besonders schwer, da ist der Teuerungsausgleich eine leichte Linderung", sagt Dörfler.
"Über den Teuerungsausgleich sollte man nicht diskutieren. Es geht hier nämlich um Menschen und menschliche Schicksale", sagt Dobernig. "Es ist unsere Verpflichtung, auf jene zu schauen, die von Armut gefährdet sind und unsere Hilfe brauchen. Und gerade für Pensionistinnen und Pensionisten mit Ausgleichszulage sind die 100 Euro eine echte Hilfe." Der Landesrat verweist auf die dramatische Teuerung, so war der sogenannte Miniwarenkorb im September um 7,1 Prozent teurer als noch vor einem Jahr.
Um anspruchsberechtigt zu sein, muss man seinen Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Kärnten haben. Den Teuerungsausgleich erhalten Pensionisten mit Ausgleichszulage, Bezieher der allgemeinen Wohnbeihilfe, Mütter, die das 60. Lebensjahr vollendet und mindestens ein Kind großgezogen haben, nicht pensionsversorgt sind und die das Kärnten Müttergeld bekommen und Familien die den Familienzuschuss erhalten. Bei der Antragstellung müssen ein gültiger Lichtbildausweis, ein Meldezettel sowie der Nachweis für den Bezug von Ausgleichszulage, Wohnbeihilfe, Müttergeld oder Familienzuschuss mitgebracht werden.
Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern können eine erhöhte Förderung beantragen. Dazu ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass die Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im gemeinsamen Haushalt leben (z.B. Meldezettel, Bezug der Familienbeihilfe).
Die Barauszahlung erfolgt von 28. November 2011 bis 29. Feber 2012 in den Bürgerbüros des Landeshauptmannes in Klagenfurt und Villach (Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr). Schriftliche Anträge zur Post-/Banküberweisung sind in den Bürgerbüros sowie in den Bezirkshauptmannschaften erhältlich und können bis zum 15. März 2012 eingebracht werden.
Foto: LPD