Presseaussendung von: Büro LR Ragger
LR Ragger: Betreubares Wohnen wird wichtiges Segment - Neues Gesetz zielt auf die Errichtung und Sanierung von Wohnraum im Ortskern ab
Klagenfurt (LPD). Durch die Wohnbauförderung wird seit Jahren garantiert, dass in Kärnten ausreichend hochwertiger und vor allem leistbarer Wohnraum für möglichst viele Kärntnerinnen und Kärntner zur Verfügung steht. Damit ist sie eine unverzichtbare sozialpolitische Maßnahme und auch ein enormer wirtschaftlicher Faktor, denn durch die Wohnbauförderung und das damit ausgelöste Bauvolumen werden Arbeitsplätze gesichert und geschaffen. Die Schwerpunkte der Novellierung des Wohnbauförderungsgesetzes präsentierte heute, Mittwoch, Wohnbaulandesrat Christian Ragger im Rahmen einer Pressekonferenz.
Im Mittelpunkt der Wohnbauförderungsnovelle steht die Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen. Die Ziele der Wohnbauförderungsnovelle sind vorrangig die qualitative Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau, das Erreichen des Passivhausstandards sowohl im Wohnungsneubau als auch in der Wohnhaussanierung, der Einsatz ökologisch besonders vorteilhafter Baustoffe sowie das Zurückdrängen der Nutzung fossiler Brennstoffe für Warmwasser und Heizung.
Für die Errichtung und Sanierung von Wohnraum wird es einen Ortskernzuschlag geben, wodurch eine erhöhte Förderung für die Sanierung oder den Neubau im Ortskern gewährt wird. "Dadurch wird nicht nur der Abwanderung entgegengewirkt, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen geleistet, da die bestehende Infrastruktur effizienter genutzt wird", berichtete Ragger.
Weiters werde es durch die Wohnbauförderung verstärkt Maßnahmen geben, die den Wohnbedürfnissen von behinderten und alten Menschen dienen. Dies betrifft insbesondere den mehrgeschossigen Wohnbau. "Betreubares Wohnen ist ein Angebot an Menschen, die noch zu ihrer selbstständigen Lebensführung in der Lage sind und bei denen sowohl die familiäre Unterstützung als auch mobile Dienste eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleisten können", erklärte Ragger. Mit der Realisierung könnten in vielen Fällen Heimaufenthalte auch bei Pflegebedarf hinausgeschoben oder ganz vermieden werden, zudem werde den betroffenen Menschen ein würdiges Leben in den eigenen vier Wänden ermöglicht.
Weiters sei es im Behindertenbereich auch erstmalig möglich, durch Zusammenlegung von Wohnungen Wohnverbundsysteme zu schaffen. Das heißt, dass beeinträchtige Menschen, die in einer Tagestätte untergebracht sind, hier bestmöglich versorgt und durch einen professionellen Anbieter betreut werden können. Ragger kündigte an, dass es für barrierefreies Bauen ebenfalls erhöhte Wohnbauförderungsdarlehen geben wird.
Die Novelle beschreite aber auch im Bereich der Sanierungsförderung neue Wege. Besonderes Augenmerk werde auf die Steigerung der Sanierungsrate von Wohnhäusern gelegt. "Ziel ist eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude", sagte Ragger. Kernpunkte bilden hierbei die Anhebung des förderbaren Kostenanteils, Anreize für die umfassende energetische Sanierung, sowie das Erreichen des Passivhausstandards. All diese Fördermaßnahmen zielen auf eine Steigerung der Wohnhaussanierungen, insbesondere auf solche mit deutlichen energetischen Verbesserungen ab.
"Mit der Novellierung des Wohnbauförderungsgesetzes ist uns ein großer Sprung gelungen, weil wir damit mehrere wichtige gesellschaftspolitische Veränderungen vornehmen können. Wir fördern das betreubare Wohnen und das behindertengerechte Bauen und schaffen Anreize für die Errichtung bzw. Sanierung von Wohnraum im Ortskern", fasste Ragger zusammen.
Foto: Büro LR Ragger