Pressemeldungen Mai 2026
Kochlehrling im Krankenstand gekündigt: AK Kärnten holte fast 8.000 Euro zurück
Ein Kochlehrling, der bereits mehrfach erfolgreich an Nachwuchsbewerben teilgenommen hatte, wurde während seines Krankenstands gekündigt. Die Kündigung erfolgte laut Arbeiterkammer Kärnten noch vor Ablauf der gesetzlichen Behaltefrist von drei Monaten.
Der junge Mann wandte sich daraufhin an AK Young, die Jugendmarke der Arbeiterkammer Kärnten. Jugendreferent Erich Malle prüfte den Fall und unterstützte den Lehrling bei der Durchsetzung seiner Ansprüche.
Schließlich konnte mit dem Arbeitgeber ein außergerichtlicher Vergleich erzielt werden. Der Kochlehrling erhielt knapp 8.000 Euro.
Malle erklärt: „Gerade Lehrlinge sind sich oft unsicher, welche Rechte sie haben. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig Unterstützung zu holen.“
AK-Präsident Günther Goach betont: „Viele Lehrlinge denken, sie müssen alles allein lösen oder alles aushalten, um die Lehre erfolgreich abschließen zu können. Das stimmt nicht.“
Die Arbeiterkammer Kärnten bietet für Lehrlinge kostenlose und vertrauliche Beratung an unter akyoung@akktn.at oder 050 477-1002
Foto: Symbolbild