Pressemeldungen Mai 2026
17 Jahre nur befristet beschäftigt: AK erkämpft 65.000 Euro für Kärntnerin
17 Jahre lang war eine Kärntnerin bei demselben Arbeitgeber beschäftigt, allerdings ausschließlich mit befristeten Dienstverträgen. Als ihr letzter Vertrag nicht mehr verlängert werden sollte, wandte sich die Frau an die Arbeiterkammer Kärnten.
Nach Prüfung des Falls erstellte die AK ein Rechtsgutachten und versuchte zunächst eine außergerichtliche Einigung. Das erste Angebot des Arbeitgebers fiel jedoch deutlich geringer aus. Daraufhin stellte die Arbeiterkammer der Frau einen Rechtsanwalt zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In weiterer Folge lenkte der Arbeitgeber ein. Die Kärntnerin erhielt schließlich eine freiwillige Abgangsentschädigung in Höhe von rund 65.000 Euro.
AK-Präsident Günther Goach betont: „Wer über Jahre hinweg für ein Unternehmen arbeitet, verdient Planungssicherheit und faire Bedingungen. Unsere Juristinnen und Juristen unterstützen Sie kostenlos bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!“
AK-Juristin Verena Spath erklärt: „Mehrfach hintereinander abgeschlossene Befristungen sind arbeitsrechtlich problematisch. Nach der Rechtsprechung – auch unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben – sind sogenannte ‚Kettendienstverträge‘ nur eingeschränkt zulässig und brauchen eine sachliche Rechtfertigung wie etwa Saisonarbeit. In vielen Fällen führt schon die zweite Befristung dazu, dass rechtlich von einem unbefristeten Dienstverhältnis auszugehen ist.“
Beratung Arbeitsrecht
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Foto: AK Kärnten/Helge Bauer