In der Sitzung der Kärntner Landesregierung am kommenden Dienstag wird sich das Regierungskollegium mit dem Tätigkeitsbericht der Kärntner Kinder- und Jugendanwaltschaft für die Jahre 2018 bis 2022 beschäftigen. Eingebracht wird selbiger vom gemäß der neuen Referats- und Geschäftseinteilung erstmals zuständigen Landeshauptmann Peter Kaiser.
„Wir haben beschlossen die Anwaltschaften des Landes, also die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Patientenanwaltschaft, die Pflegeanwaltschaft, die Behindertenanwaltschaft aus den jeweiligen Fachabteilungen herauszulösen und der Landesamtsdirektion zuzuordnen, um ihre Stellung als weisungsfreie Ombudseinrichtungen noch deutlicher hervorzuheben“, betont der Landeshauptmann.
Zum Tätigkeitsbericht der Kärntner Kinder- und Jugendanwaltschaft für die Jahre 2018 bis 2022 erklärt Kaiser: „Kinder- und Jugendliche sind die Zukunft unseres Landes. Die Kärntner Kinder- und Jugendanwaltschaft ist nicht nur die Hüterin der in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben Rechte, sondern hilft auch Betroffenen und leistet als weisungsfreie Ombudsstelle mit Monitoring- Kontroll- und Vermittlungsaufgaben wichtige Aufklärungs- und Servicearbeit.“ Sein Dank gilt Kinder- und Jugendanwältin Astrid Liebhauser und ihrem Team für die engagierte Arbeit, die auch einen wichtigen Beitrag auf dem Weg Kärntens zur kinder- und familienfreundlichsten Region Europas darstelle.
Wie angreifbar die Rechte der Kinder- und Jugend sind, hätten die vergangenen Jahre, die durch pandemiegeschuldete Einschränkungen geprägt waren, gezeigt. „Gerade in Krisenzeiten geraten Kinder- und Jugendrechte oft schnell aus dem Fokus. Diese Erkenntnis müssen wir ernst nehmen und daraus Lehren ziehen – als Politik und als Gesellschaft insgesamt“, betont Astrid Liebhauer, die Leiterin der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Die Landes-Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche sei Ohr und Sprachrohr für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen und als solche unverzichtbar. „Wir beraten, informieren und helfen, haben ein offenes Ohr für die Anliegen der Kinder und Jugendlichen. Wir versuchen, sowohl Bewusstsein für die besonderen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu schaffen als auch gemeinsam mit ihnen Lösungen zu finden“.
Die Kärntner Kinder- und Jugendanwaltschaft hat im Berichtszeitraum 1.222 Beratungen von Einzelpersonen durchgeführt, das entspricht etwa 5.000 Kontaktschritten. Es wurden die Kampagnen „30 Jahre Gewaltverbot in der Erziehung“ und „30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“ umgesetzt. Rund 14.403 Kinder, Jugendliche und Interessierte besuchten Tagungen, Schulungen, Workshops, Musicals und Filmtage, die von der Kärntner Kinder- und Jugendanwaltschaft organisiert wurden.
Auftrag der Kärntner Kinder- und Jugendanwaltschaft ist das Monitoring der Kinderrechte, Missstände in der Umsetzung dieser Rechte aufzuzeigen und an deren Verbesserung zum Wohle der im Land lebenden Kinder und Jugendlichen mitzuarbeiten.
„Wenn uns Kinder anvertraut sind, denken wir daran, dass es an uns liegt, sie ein wichtiges Stück ihres Lebensweges zu begleiten - das wird ihnen in Erinnerung bleiben, im Guten wie im Schlechten!“, macht Liebhauser abschließend deutlich.
Der Tätigkeitsbericht steht hier zum Download bereit..
Foto: Kärntner Kinder- und Jugendanwaltschaft