Das Landeskriminalamt Kärnten, das Bundeskriminalamt und drei weitere Landeskriminalämter führten von 4. bis 6. Mai 2022 in Kärnten mehrere gezielte Schwerpunktkontrollen im Rotlicht- und Rockermilieu sowie im Hinblick auf polykriminelle Gruppierungen durch.
Die Bekämpfung der internationalen schweren und organisierten Kriminalität ist ein Schwerpunkt der österreichischen Kriminalpolizei, da diese Gruppierungen versuchen die Demokratie jedes Staates zu untergraben. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wird zudem negativ beeinflusst. „Aus diesem Grund setzen wir Schwerpunktkontrollen“, so der Direktor des Bundeskriminalamtes General Mag. Andreas Holzer. „Wir wollen Erkenntnisse über die kriminellen Netzwerke gewinnen, um sie bereits in ihrer Aufbauphase zu enttarnen.“
In der Zeit von 4. bis 6. Mai 2022 fand in Kärnten eine Großaktion gegen die organisierte Kriminalität statt, da hier der Verdacht besteht, dass in unterschiedlichen Bereichen – vom Rotlichtmilieu bis hin zu Gastronomiebetrieben – mehrere kriminelle Gruppierungen tätig sind. Ziel dieser großangelegten Kontrollaktion war es Straftaten zu erkennen und aufzuklären, sowie durch Erhebungen weitere Aufschlüsse über die Strukturen im Bereich polykriminelle Organisationen zu gewinnen.
Ergebnisse der Kontrollen
Das Landeskriminalamt Kärnten und das Büro zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Bundeskriminalamt sowie die Landeskriminalämter Wien, Niederösterreich und Oberösterreich führten an drei Tagen gezielte Kontrollen an mehreren Standorten in Kärnten durch.
Der kriminalpolizeiliche Fokus lag im Bereich der Rotlichtkriminalität und insbesondere auf diverse Zuhältergruppierungen. Konkret wurden 20 Rotlichtlokale sowie 248 Sexdienstleisterinnen einer Kontrolle unterzogen. Zusätzlich fanden Umfeld Erhebungen gegen Personen in der Rockerszene statt. Es wurden Strukturermittlungen gegen in Kärnten ansässige Personen durchgeführt, die im Verdacht stehen kriminellen Organisationen anzugehören. Dabei wurden in Summe 24 Betriebsstätten einer Intensivkontrolle zugeführt. Die Daten werden nun einer umfassenden Auswertung unterzogen und gegebenenfalls entsprechende Anzeigen erstattet.
„Mit dieser gezielten Aktion wurde insbesondere auch ein Zeichen gesetzt, dass sich kriminelle Organisationen in dem an sich sehr sicheren Bundesland Kärnten keinesfalls in Sicherheit wiegen können“, sagt der Leiter des Landeskriminalamtes Kärnten Oberst Gottlieb Türk.
Allgemeines über die Organisierte Kriminalität in Österreich
Die Organisierte Kriminalität (OK) steht für Gruppierungen, die systematisch und dauerhaft kriminelle Ziele mit einem hohen Organisationsgrad verfolgen, um an großes Vermögen zu gelangen. Strafrechtlich sind die kriminellen Vereinigungen gemäß § 278 und kriminelle Organisationen gemäß § 278a im Strafgesetzbuch festgeschrieben. Wer eine kriminelle Vereinigung gründet oder sich an einer solchen als Mitglied beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Der § 278a StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.
Im Jahr 2021 wurden österreichweit 79 Fälle wegen §278 Strafgesetzbuch und elf Anzeigen wegen §278a Strafgesetzbuch von der Kriminalpolizei angezeigt, in Kärnten waren es gesamt zwei Fälle im letzten Jahr.
OK-Gruppierungen sind häufig wie ein Unternehmen strukturiert, sie verfügen über ein Personalmanagement sowie über Beschaffungs-, Herstellungs- und Absatzlogistiken. Der Trend zur Globalisierung hat sich auch in der Organisierten Kriminalität verfestigt. Kaum eine OK-Gruppierung ist nicht international tätig.
Foto: Mein Klagenfurt/Symbolfoto