In den letzten Wochen erreichten die Polizei wieder vermehrt Anzeigen von Sextortion-Fällen. Darunter versteht man eine Erpressungsmethode, bei der eine Person mit Bild- und Videomaterial erpresst wird, das sie beim Vornehmen sexueller Handlungen an sich selbst und/oder nackt zeigt.
Vorgehensweise:
Die Zielpersonen erhalten über soziale Netzwerke eine Einladung oder Freundschaftsanfrage von einer ihnen unbekannten, attraktiven Person. Nach einer Kennenlernphase erfolgt die Aufforderung an das Opfer, in einen Videochat zu wechseln und sich dort nackt zu zeigen, zu masturbieren oder anzüglich zu posieren. Um glaubhaft zu wirken, macht die Person mit betrügerischen Absichten sogar den ersten Schritt, indem sie sich nackt zeigt oder beginnt, sich vor der Zielperson zu befriedigen. Manchmal findet die Kommunikation aber auch ausschließlich in Messenger-Apps statt – die Betroffenen sollen hier aufreizende Fotos von sich senden, mit denen sie später erpresst werden.
In der Regel wird der Veröffentlichung der Videos oder Nacktfotos in sozialen Netzwerken oder mit der Übermittlung an die Familie oder Freunde der Betroffenen gedroht. Die Täter nutzen dabei die Angst und Scham der Opfer als Druckmittel. Es sind auch Fälle bekannt, in denen die Erpressung stattgefunden hat, obwohl die Betroffenen den Betrugsversuch rechtzeitig erkannt und sich nicht vor der Webcam ausgezogen bzw. keine Nacktfotos verschickt haben. Die vorhandenen harmlosen Videoaufnahmen bzw. Profilbilder des Opfers werden mit gefälschten Aufnahmen sexueller Handlungen manipuliert.
Wie lässt sich ein mögliches Sextortion- Profil erkennen?
Wie können Sie sich schützen?
Wenn Sie Opfer geworden sind: