Beschluss zum Kärntner Seenvolksbegehren auf Ausschuss-Ebene gefasst. Seegrundstücke, die im Besitz des Landes Kärnten oder seiner Gesellschaften stehen, sollen für die Bevölkerung erhalten und attraktiviert werden. Möglichkeit zur Finanzierung weiterer Grundstücke im Landeseigentum geschaffen. Finaler Beschluss in der Landtagssitzung am 27. Mai 2021.
„Mit dem heutigen Ausschuss-Beschluss sind wir einem besseren Schutz all jener Seegrundstücke, die im Besitz des Landes Kärnten oder seiner Gesellschaften stehen, einen entscheidenden Schritt nähergekommen“, vermeldet der Vorsitzende, Landtagspräsident Reinhart Rohr, im Anschluss an die heutige Sitzung des Ausschusses für BürgerInnenbeteiligung, direkte Demokratie und Petitionen.
„Wir haben seit September 2020 Hand in Hand mit den Initiatoren des Kärntner Seenvolksbegehrens Walter Polesnig und Gerhard Godescha, der Landesverwaltung und Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Gebieten intensiv zusammengearbeitet, um die Seeufer für die Bevölkerung nachhaltig zu sichern und besser zugänglich zu machen. Dieses Ziel wird nun sogar in der Kärntner Landesverfassung verankert. Allen Beteiligten gilt für die gefundenen Lösungen mein besonderer Dank“, so Rohr.
„Wir begrüßen die heutige Einigung, die auch zum Ziel führen wird, dass es mehr öffentliche Seegrundstücke gibt. Durch die Zweckwidmung der Motorbootabgabe für den Ankauf von Seegrundstücken gibt es keinen Stillstand, sondern wir können die landeseigenen Flächen erweitern. Ein wesentlicher Punkt war für uns auch, dass es keinen Eingriff in die Gemeindeautonomie und das Gemeindevermögen geben darf und die Gemeinden über ihre Grundstücke selbst entscheiden sollen. Durch die nunmehrige Einigung sehen wir uns in unseren Argumenten bestätigt, es konnte eine vernünftige Lösung mit Hausverstand im Sinne der Landesbürger gefunden werden“, erklärt FPÖ-Ausschussmitglied 3. Landtagspräsident Josef Lobnig.
„Mit der anstehenden Zweckwidmung der Motorbootabgabe kann das Land Kärnten zukünftig neue Zugänge zu den Kärntner Seen erwerben und öffentlich freigeben“, so Landtagsabgeordneter Hannes Mak, der die konstruktive Diskussion im Ausschuss und das verständige Aufeinanderzugehen hervorhebt. „Dafür bedanke ich mich herzlich.“
„Es muss sichergestellt sein, dass auch in Zukunft eine qualitative, sinnvolle sowie nachhaltige Weiterentwicklung im Bereich der Kärntner Seen machbar bleibt. Ein maßvoller Ausgleich zwischen öffentlichen, wirtschaftlichen und touristischen Interessen ist für die Allgemeinheit von erheblicher Bedeutung. Ganz essentiell ist, dass die Anzahl an freien Seezugängen für die Zukunft gesichert bzw. weiter ausgedehnt wird“, so Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer. Der Zweckwidmung der Motorbootabgabe und der digitalen Erfassung der Ufer und Seenzugänge steht Köfer überaus positiv gegenüber.
Nun steht nur noch der finale Beschluss im Kärntner Landtag bei der Sitzung am 27. Mai an. Zur Abstimmung gebracht werden folgende Punkte:
„Wir gehen von einem einstimmigen Beschluss in der Landtagssitzung aus, um diesem starken Paket zum Schutz der Kärntner Seen mit einer breiten Mehrheit das entsprechende Gewicht zu verleihen“, schließen Rohr, Lobnig, Mak und Köfer.