Lockerungen für Reisen: Bei Einreise nach Österreich Registrierungspflicht beachten neben 3G-Nachweisen – Einreisebedingungen in andere Länder ständig beobachten
Klagenfurt (LPD). Österreich hat mit 19. Mai auch die Einreisebestimmungen gelockert. Pflicht bleibt nach wie vor für jede Einreise die Registrierung. Grundsätzlich ist vor jeder Einreise eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at/ notwendig. Die Registrierung darf frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen, Pendlerinnen/Pendler müssen sie alle 28 Tage erneuern. Es kommt derzeit schon zu Staus an Kärntens Grenzen aus den Nachbarländern bei der Einreise, weil viele auf die Registrierung vergessen. Vor allem Bezirkshauptmannschaften der Grenz-Bezirke weisen auf diesen Umstand hin. Die Registrierung dient vor allem einem allfälligen Contact Tracing.
Bei der Einreise nach Österreich weiters mitzuführen sind Test- (Antigen oder PCR), Impf- oder Genesenen-Nachweise. Österreich hat die Länder in drei Kategorien eingeteilt, es gelten unterschiedliche Voraussetzungen, ja nach Infektionslage in den Ländern. Aus Ländern mit geringem Infektionsgeschehen reichen Nachweise über Test, Impfung und Genesung, es ist keine Quarantäne notwendig, wenn diese Nachweise vorliegen. Dazu zählen beispielsweise Länder wie Italien, Slowenien, Griechenland, die Schweiz oder Ungarn.
Für die Einreise aus Risikoländern ist ebenfalls der Nachweis eines Tests, der Impfung oder der Genesung notwendig. Aber nur getestete Personen sind zur Quarantäne verpflichtet, nach dem 5. Tag ist ein Freitesten möglich. Zu diesen Ländern zählen beispielsweise Kroatien oder Zypern.
Die Einreise aus Virusvariantenländern ist weiterhin nur eingeschränkt für österreichische Staatsbürger, Personen mit einem Wohnsitz in Österreich, aus humanitären Gründen oder im zwingenden Interesse der Republik möglich. Ein PCR-Test ist auch für geimpfte und genesene Personen erforderlich. Für alle gilt die verpflichtende Quarantäne mit einem Freitesten ab dem 5. Tag. Gemeint sind Einreisen aus Brasilien, Indien oder Südafrika.
Für alle Reisenden wichtig sind die Einreisebestimmungen der Länder, in die sie sich begeben. Sie sind völlig unterschiedlich. So ist für die Einreise nach Italien für Österreicher zwar die Quarantänepflicht gefallen, doch muss ein PCR- oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, vorgewiesen werden. Auch für Italien besteht Registrierungspflicht, ab 24. Mai elektronisch auf https://app.euplf.eu/.
Slowenien verlangt ebenso einen PCR-Test, ohne diesen gilt Quarantäne-Pflicht. Slowenien akzeptiert auch die Nachweise genesener und geimpfter Personen, wobei es Unterschiede bei den Impfstoffen gibt.
Kroatien verlangt eine Registrierung, einen PCR- oder Antigentest und Nachweise von Geimpften (je nach Impfstoff unterschiedlich) und Genesenen, womit die Quarantäne- bzw. Testpflicht entfällt.
Alle Informationen und Registrierungsformulare auf www.bmeia.gv.at, www.sozialministerium.at oder bei den Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ.
Foto: Google Street View