Manchmal kann man sich über Gesetzesregelungen nur mehr wundern
Haben Kärntens Buschenschenken aufgrund der Corona-Verordnungen heuer einen ohnehin verspäteten Start hingelegt - kein Ostergeschäft, so droht ihnen nun während des Hauptgeschäfts im Sommer eine gesetzliche Sperre. Denn nach wie vor gilt die gesetzlich vorgeschriebene Sperrzeit von 10 Tagen, die heuer aufgrund des späten Starts, mitten in die Hauptsaison fällt.
Damit die durch die Corona-Krise gebeutelte Wirtschaft nicht noch mehr Schaden nimmt, versucht nun die Landwirtschaftskammer gemeinsam mit der Politik eine Lösung zu finden mit dem Ziel, die Sperrzeit abzuschaffen.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv