Presseaussendung von: Stadtpresse Klagenfurt
Die neue Klagenfurter Kurzparkzonen-gebührenverordnung ist vollkommen korrekt und rechtens – das bestätigt die Gemeindeaufsicht der Kärntner Landesregierung.
Die Beschwerde, die vom Klub der Freiheitlichen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte gegen die neue Kurzparkzonengebührenverordnung eingereicht wurde, wurde von der Gemeindeaufsichtsbehörde in allen Punkten abgewiesen. „Die neue Parkordnung wurde vollkommen korrekt und rechtens im Sinne der Bevölkerung und des Innenstadthandels umgesetzt“ betont Bürgermeisterin Dr. Maria-Luise Mathiaschitz. „Mit der Bestätigung der Gemeindeaufsicht sind nun sämtliche Skandalisierungsversuche der Opposition vom Tisch“.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben der Landesbehörde, dass „die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee im Rahmen des freien Beschlussrechtes legitimiert war, in ihrer vom Gemeinderat beschlossenen Klagenfurter Kurzparkzonengebührenverordnung 2016, ein 30-Minuten-Gratisparken zu installieren“.
Der in diesem Zusammenhang erhobene Vorwurf, die 30-Minuten-Gratisparkenregelung sei nicht überprüfbar, geht laut der Stellungnahme der Gemeindeaufsichtsbehörde ins Leere, da im §5 der Klagenfurter Kurzparkzonengebührenverordnung 2016 die verordnungskonforme Inanspruchnahme des 30-Minuten-Gratisparkens mit konkreten Festlegungen hinreichend determiniert ist und das kontrollierende Straßenaufsichtsorgan anhand der verpflichtend zu hinterlegenden minutengenauen Ankunftszeit jederzeit vor Ort prüfen kann, ob dessen Inanspruchnahme korrekt oder missbräuchlich erfolgt.
Die Ausführungen der Gemeindeaufsichtsbehörde zeigen weiters auf, „dass die von der Klagenfurter Kurzparkzonengebührenverordnung 2016 hinsichtlich der Überwachung der Inanspruchnahme des 30-Minuten-Gratisparkens festgelegte Kontrollnachweise so bestimmt sind, dass deren Handhabung einfach und deren ordnungsgemäße Überwachung durch ein Straßenaufsichtsorgan jederzeit möglich ist“.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv