Presseaussendung von: AK-Kärnten
Seit 1992 haben alle Kärntner Arbeitnehmer Anspruch auf den kostenlosen Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Falle einer Insolvenz. „Ohne Einschreiten der AK-Experten wären 310,8 Millionen Euro für heimische Beschäftigte verloren gewesen. Die AK hat jenen zu Ihrem Recht verholfen, denen dieses auch zusteht!“, zog AK-Präsident Günther Goach erfolgreiche Bilanz.
Nicht immer genügt eine Intervention beim Arbeitgeber, um offene Ansprüche geltend zu machen. Der Gang vors Arbeits- und Sozialgericht ist manchmal unvermeidlich. Die AK Kärnten steht ihren Mitgliedern seit einem Vierteljahrhundert zur Seite. Die AK ist die führende Institution, wenn es um die Rechtshilfe für Arbeitnehmer geht. Ein Service, der in Kärnten inzwischen nicht mehr wegzudenken ist. Die AK Kärnten zog anlässlich der 25 Jahre kostenlosem Rechtsschutz Bilanz. Seit 1992 haben die Rechtsexperten der AK:
1,3 Millionen Anfragen seit 2006
Allein in den vergangenen zehn Jahren gingen beim Rechtsschutz der AK Kärnten 1.266.583 Anfragen ein.
„Der Druck auf die Arbeitnehmer steigt. Es ist nicht einzusehen, dass hart arbeitenden Menschen Ungerechtigkeiten widerfahren! Unser erklärtes
Ziel ist: Wer uns braucht, soll unkompliziert und rasch seine Unterstützung bekommen!“, hob Goach hervor.
„In unserer täglichen Beratungsarbeit sehen wir, dass die Rechte der Beschäftigten vielfach außer Acht gelassen werden. Die Bandbreite der Fälle spiegelt auch die Probleme in der Arbeitswelt wider“, betonte Mag. Susanne Kißlinger, seit 2017 Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht. Und die Liste ist lang: Fehlerhafte Arbeitsverträge oder Lohn- und Gehaltsabrechnungen, nicht ausbezahlte Überstunden oder Abfertigungen, Kündigung im Krankenstand, unfaire Klauseln in Arbeitsverträgen, Auflösung von Dienstverhältnissen oder schlichtweg Firmenpleiten. „Hinzu kommt, dass die AK in Fragen zum Karenz oder Kinderbetreuungsgeld-Konto erster Ansprechpartner für Eltern ist“, so Kißlinger.
Mit der kostenlosen Rechtsschutztätigkeit hat die AK Kärnten in 25 Jahren 310,8 Millionen Euro erkämpft. Waren es im Jahr 1992 noch 3,4 Millionen Euro, sind es z.B. 2006 bereits 13,6 Millionen Euro gewesen. Im bisherigen Negativ-Rekordjahr 2013 hat die AK 27,4 Millionen Euro für Beschäftigte zurückgeholt. Im Jahr 2016 waren es 26,1 Millionen Euro.
Über 12.000 Fälle seit 2006 am Sozialgericht
Das AK-Service beinhaltet auch die Beratung und Vertretung bei sozialrechtlichen Fragen, wie z.B. bei Arbeitsunfällen, Berufsunfähigkeit, Pflegegeld und bei Pensionsansprüchen. Seit dem Jahr 2006 wurden 12.201 Fälle am Sozialgericht vertreten. In zirka 40 Prozent wurde ein positives Ergebnis erzielt. Weiters wurden eine Fülle von Beratungen bei Problemen von „begünstigt Behinderten“ sowie in Altersteilzeit-Angelegenheiten durchgeführt. Allein in Altersteilzeit-Fragen werden pro Jahr im Schnitt 700 bis 800 Personen beraten.
149,3 Millionen Euro bei Insolvenzen
149,3 Millionen Euro hat der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) von AK und ÖGB Kärnten seit seiner Einrichtung im Jahr 2006 für 18.171 Dienstnehmer erkämpft. Insgesamt hat sich der ISA seit seiner Gründung mit 3.055 Firmeninsolvenzen beschäftigt. Der ISA in Klagenfurt ist Anlaufstelle für alle Opfer von Firmenkonkursen.
Kundenservice ausgebaut
In den letzten 25 Jahren hat sich der AK-Rechtsschutz ständig weiterentwickelt. „Ein Meilenstein war sicher die elektronische Terminverwaltung, die die Wartezeiten für die Kunden erheblich verringert hat und auch die Einrichtung der Servicecenter in den Bezirken, um vor Ort für die Menschen da zu sein“, hob Kißlinger Bespiele hervor und nannte außerdem die eigens für den Rechtschutz implementiere Serviceline: 050 477-1000.
„Die Arbeitswelten, die Wirtschaft und unser Leben ändern sich laufend. Darum ist auch die Arbeit der AK einem stetigen Wandel unterzogen und auch unsere Themen ändern sich. Unser Anliegen ist: Auch in Zeiten von Digitalisierung und Industrie 4.0 darf nicht auf die Menschen und ihre Bedürfnisse vergessen werden“, sagte Goach.
Die AK erfüllt auch eine wichtige politische Aufgabe. Sie vertritt die Interessen aller Arbeitnehmer. „Als größte Erfolge der letzten Zeit kann die erreichte Lohnsteuerreform mit einem Volumen von über 5 Milliarden Euro, das Fachkräftestipendium und die Verbesserungen beim Lohn- und Sozialdumping angeführt werden“, führte Goach weiter aus.
Registrierung der Gesundheitsberufe
Die Arbeiterkammern sind ab Juli 2018 für die Registrierung der Gesundheitsberufe zuständig, eine Maßnahme, die zur Sicherung der Qualität eingeführt wird. Ursprünglich wäre dem Finanzministerium für die Registrierung eine Gebühr in Höhe von rund 80 Euro zugefallen. Die AK hat aber erreicht, dass die Registrierung kostenlos sein wird. Damit wurde den rund 100.000 unselbständig Beschäftigten und den rund 20.000 selbständig Beschäftigten im Gesundheitsbereich an die 9,6 Millionen Euro erspart. Die Arbeiterkammern schultern die Kosten für die Registrierung selbst und stellen für die Erbringung dieser behördlichen Aufgabe auch dem Staat kein Geld in Rechnung
Foto: Gernot Gleiss