Presseaussendung von: Lebenshilfe Kärnten
Die Lebenshilfe Kärnten präsentiert Forderungen für mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen beim Wohnen.
Zum Tag der Inklusion, dem Europäischen Protesttag der Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen am 5. Mai, fordert die Lebenshilfe Kärnten das Recht auf Gleichstellung beim Wohnen. „Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung so wohnen können, wie andere auch! Das fordert auch die UN-Behindertenrechtskonvention“, formuliert es Hubert Raunjak, Vertreter der Menschen mit Behinderung aus Kärnten.
Forderungen für mehr Selbstbestimmung beim Wohnen in Österreich
"Es müssen in allen Bundesländern Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Wohnangeboten geschaffen und maßgeschneiderte Dienstleistungen finanziert werden. Dazu sollten rasch nationale Rahmenrichtlinien und auch ein Leitfaden zur De-Institutionalisierung und zum Aufbau gemeindenaher Wohnmöglichkeiten geschaffen werden. Besonders wichtig ist es, dabei Menschen mit Beeinträchtigung auf allen Ebenen der Planung und des Aufbaus einzubeziehen. Sozialräumliche Unterstützungsstrukturen und lokale Beratungseinrichtungen sind nötig: dafür sollen sozialraumbezogene Dienstleistungen stärker gefördert werden“ so Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich, Albert Brandstätter.
Wohnen ist ein Menschenrecht: Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention
"Die eigenen vier Wände sind Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Sie bieten Privat- und Intimsphäre, Raum für persönliche Entfaltung. Sie sind Rückzugsmöglichkeit und Ausgangspunkt für Arbeit und Freizeit", so Günther Reiter, Geschäftsführer der Lebenshilfe Kärnten. "Die UN-Behindertenrechts-Konvention spricht sehr genau über das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Inklusion in die Gemeinschaft. Der Artikel 19 fordert die gleichen Rechte für Menschen mit Behinderungen."
Foto: KK