Presseaussendung von: LPD
Experten um Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk informierten – Laut LAD Platzer will Regierung den Bericht an U-Ausschuss und Staatsanwalt übermitteln
Klagenfurt (LPD). Für die unabhängige und transparente Aufklärung der Vorkommnisse rund um die HCB-Belastung im Görtschitztal wurde vom Land Kärnten eine unabhängige und völlig selbstständige Kommission um den Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk eingesetzt. Diese präsentierte heute, Montag, nach viermonatiger Arbeit in einer Pressekonferenz mit Landesamtsdirektor Dieter Platzer ihren ersten Bericht mit verfahrenstechnischen, juristischen und medizinischen Beurteilungen. Mehrfach betont wurde von den vier Kommissionsmitgliedern – neben Funk gehören der Kommission Umweltmediziner Hans-Peter Hutter, Abfallwirtschafts-Sachverständiger Franz Neubacher und Verwaltungsrechtsexperte Bernhard Raschauer der Kommission an -, dass die Problematik von allen handelnden Akteuren unterschätzt wurde. Prioritär sollte die Sanierung der von der Kommission als „hochgefährlich“ eingestuften Altlast K20 in Brückl behandelt werden. Schuldzuweisung erfolgte durch die Kommission keine. Laut Funk sind die vorliegenden Ergebnisse „kein Abschluss, sondern eine Momentaufnahme“. Einzelne konkrete Empfehlungen gebe es bereits, diese werde man mit dem Land noch abstimmen. Im Amt der Kärntner Landesregierung will man jedenfalls mit Unterstützung der Funk-Kommission Schritte zur Optimierung der Kommunikation innerhalb und zwischen den Behörden setzen.
Wie Funk ausführte, war die Teilabnahme der Betriebsanlage bei den Wietersdorfer Zementwerken im Jahr 2010 auf Grundlage des UVP-Bescheides von 2003 in rechtlicher Hinsicht vertretbar. Die Verwendung von Alternativrohstoffen, wie z.B. Blaukalk, sei aber nicht Gegenstand des Teilabnahmebescheides gewesen. Die Kommission hielt weiters fest, dass die Bezirkshauptmannschaft St. Veit zur Kenntnisnahme einer Kapazitätserhöhung der Abfallbehandlungsanlage nicht zuständig gewesen sei. Hier hätte man laut Funk 2012 kein Anzeigeverfahren, sondern ein Genehmigungsverfahren durchführen müssen. Dies sei ein „wesentlicher Mangel im Verfahren“ gewesen. Funk strich aber auch explizit die entsprechende Verantwortung der Betreiber hervor. Abfallwirtschafts-Sachverständiger Franz Neubacher ergänzte, dass der Antragsteller nicht seiner Sorgfaltspflicht entbunden werde, wenn ein Anzeigeverfahren als „einfaches und schnelles Verfahren“ durchgeführt werde. Bernhard Raschauer, Staats- und Verwaltungsrechtler von der Uni Wien, meinte wörtlich, dass man „bissl ein menschliches Verständnis für die handelnden Akteure“ haben müsse. Er verwies darauf, dass man den Auftrag zur Entsorgung der Brückler Altlast in Kärnten halten und daher die auf Gutachten gestützten Verfahren rasch durchführen habe wollen.
Betont wurde von den Kommissionsmitgliedern aber auch, dass es sich um eine schwierige Situation aus der Vergangenheit handle. Raschauer erwähnte, dass seinerzeit falsch deklariertes Material („nicht gefährliche Abfälle“) nach Wietersdorf geschickt worden sei. Umwelthygieniker Hans Peter Hutter von der Med-Uni Wien sprach den weltweit fahrlässigen Umgang mit Chemikalien über Jahrzehnte an. Im Fall des Görtschitztales sprach Neubacher von einer „Serie an Unterschätzungen“ und „falschen Analysemethoden“. So habe es sogar einen überwachten Versuch eines Instituts in einem Zementwerk in Wopfing gegeben, bei dem „alles unter der Nachweisgrenze“ gewesen sei. Man habe alles als völlig problemlos angesehen, dabei habe auch die beim Versuch angewendete Methodik zu einer weiteren Unterschätzung des Problems geführt. Zur Veranschaulichung meinte Neubacher, dass es so gewesen sei, als wolle man einen Brief zur Feststellung des Portos auf einer Viehwaage abwiegen.
Von der Kommission wurde aber auch die Situation bei Gutachten-Erstellungen beschrieben. Wie Hutter ausführte, würden diese meist in komplizierter Materie und unter Zeitdruck erfolgen. Hutter verwies aber auch auf den Schulterschluss bei der Aufarbeitung der gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung, hier seien auch NGOs eingebunden. Man zeige, dass man die Sache sehr ernst nehme.
Landesamtsdirektor Platzer kündigte an, dass der Bericht der Funk-Kommission am Mittwoch Gegenstand der Regierungssitzung sein werde. Dort solle seine Weiterleitung an den Untersuchungsausschuss im Landtag und an die Staatsanwaltschaft beschlossen werden.
Foto: LPD/Hofmeister