Bewegung in der mittlerweile 16 Jahre andauernden heftig umstrittenen Causa rund um den geplanten Neupersteinbruch in der Gemeinde Kappel am Krappfeld, Bezirk St. Veit:
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten prüfte heute, Montagvormittag, im Zuge einer öffentlichen mündlichen Verhandlung die Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde der Firma Dolomit Eberstein Neuper GmbH gegen die Bezirkshauptmannschaft St. Veit. Die Verhandlung dauerte zweieinhalb Stunden und wurde im Kärntner Landesarchiv abgehalten. Eine Stunde vor Verhandlungsbeginn hielt die Bürgerinitiative „Nein zum Neupersteinbruch!“ vor dem Kärntner Landesarchiv eine Protestkundgebung ab, um auf massive Mängel des Dolomit Eberstein-Projektes hinzuweisen.
Eine gutachterliche Stellungnahme des renommierten Kärntner Umweltprüfers Robert Unglaub zeigt massive Projektmängel auf. Unglaub zufolge überschreiten die Umweltbelastungen des geplanten Projektes das zumutbare Maß und sind durch „kein relevantes öffentliches Interesse“ gerechtfertigt. Außerdem liegen zwei negative Stellungnahmen seitens des Landes Kärnten vor – vom Fachlichen Naturschutz und von der Fachlichen Raumordnung.
Das Urteil des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten ergeht an die Parteien nun schriftlich. Gerald Seiler, Obmann der Bürgerinitiative, rechnet mit einer Ablehnung seitens des Landesverwaltungsgerichtes. „Der Ball gehört zurück an die Bezirkshauptmannschaft St. Veit gespielt – sie muss das Projekt ablehnen!“
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