Der Städtebund Kärnten begrüßt wichtige Änderungen in der neuen 35. Novelle der Straßenverkehrsordnung. Im Zuge der Begutachtung wurde die Novelle in wichtigen Punkten nachgebessert, vor allem beim bürokratischen Aufwand zum Erlassen von 30 km/h-Zonen. „Gerade in Bereichen mit erhöhten Schutzbedürfnis, wie Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser, erleichtert die neue Rechtslage die Einführung von 30er-Zonen. Dies wird zur Verkehrssicherheit beitragen“, sagt der Kärntner Städtebund-Obmann, Bürgermeister Günther Albel.
Als „groben Mangel“ im vorliegenden Initiativantrag bezeichnet Albel jedoch das Fehlen der Ermächtigung für punktuelle Geschwindigkeitsmessungen in Statutarstädten wie Klagenfurt und Villach. Damit dürften künftig 130 von 132 Kärntner Gemeinden eigenständige Radarüberwachung durchführen - nur Klagenfurt und Villach nicht. „Eine bemerkenswerte Ungleichbehandlung“, wundert sich Albel. Dabei hatte der Österreichische Städtebund dem Bund konkrete rechtliche Lösungsvorschläge unterbreitet, wie auch Städte im Einzugsbereich einer Landespolizeidirektion – also Klagenfurt und Villach – Radar- kontrollen im sogenannten untergeordneten Straßennetz hätten durchführen können. Die Landespolizeidirektionen wären nach diesem Vorschlag auf den Hauptverkehrsstraßen vorübergehend für Radarkontrollen zuständig geblieben.
Eine „vertane Chance“ sei auch das Fehlen automationsunterstützter Zufahrtskontrollen. Damit hätte man bestehende Fahrverbote und Flächen, die dem Rad- oder Fußgängerverkehr vorbehalten sind, nach italienischem Vorbild mittels Foto- bzw. Kennzeichenerfassung absichern können.
Foto: Mein Klagenfurt