Vier Wochen sind es noch bis zum Osterfest. Die Stadt Klagenfurt möchte das Brauchtum auch in Zeiten der Pandemie ermöglichen. Wer das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers plant, muss dieses unbedingt vorher anmelden. Ansuchen können ab sofort gestellt werden. Die Stadt weist zugleich auf die aktuelle Trockenheit hin und bittet insbesondere im Waldgebiet um Vorsicht.
Hunderte Brauchtumsfeuer kann man jedes Jahr im Rahmen des Osterfestes in der Landeshauptstadt beobachten. Grundsätzlich gilt: Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers ist zu Ostern ausschließlich in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag möglich.
Um eine mögliche Gefährdung oder Belästigung von Umwelt und Anrainern ausschließen zu können, müssen die Brauchtumsfeuer vorher bewilligt werden. Diese Bewilligungen werden erstattet, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Witterungsverhältnisse keine Gefahr für eine Ausbreitung des Feuers oder die Entwicklung eines Flugbrandes besteht.
Die Anträge sind ab sofort über das Internet (www.klagenfurt.at) abrufbar - sie liegen auch beim Bürgerservicebüro im Rathaus sowie bei der Abteilung Feuerwehr in der Hans-Sachs-Straße 2 in Klagenfurt auf.
Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen bis spätestens vier Kalendertage vor Entzündung des Brauchtumsfeuers per Post oder per E-Mail an feuerpolizei@klagenfurt.at eingebracht werden.
Nach telefonischer Terminvereinbarung wird ein Ortsaugenschein durchgeführt. Bei diesem Termin muss der Brennmaterialstapel bereits entsprechend platziert sein.
Grundsätzlich gilt:
Die Bescheide für das Brauchtumsfeuer sind kostenpflichtig und werden im Zuge des Ortsaugenscheins erlassen (EUR 14,30 Bundesgebühr sowie EUR 5,10 Verwaltungsabgabe).
Trockenheit begünstigt Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden
Aufgrund der aktuellen Witterungslage bitten wir außerdem um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Die vorherrschende Trockenheit begünstigt die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden.
Daher möchten wir an die entsprechende Vorordnung der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 5. März 2019 erinnern, die jegliches Rauchen und Feuerentzünden im Wald verbietet. Die Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung).
Foto: Mein Klagenfurt