Starke Einschränkungen gelten heuer für das Abbrennen von Osterfeuern
Das Abbrennen von Osterfeuern im öffentlichen Raum ist nur zwischen 6.00 und 20.00 Uhr erlaubt. Auch die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Es dürfen von 6.00 bis 20.00 Uhr nicht mehr als vier Personen aus maximal zwei Haushalten sowie sechs Minderjährige an einem Osterfeuer teilnehmen. Von 20.00 bis 6.00 Uhr dürfen nur Personen aus einem gemeinsamen Haushalt Osterfeuer entzünden, da ab 20.00 Uhr die Ausgangsbeschränkung gilt. Ein Osterfeuer nach 20.00 Uhr wird als Aufenthalt im Freien gewertet, vergleichbar mit dem Gassi gehen.
Foto: Mein Klagenfurt