Stefan aus St. Veit an der Glan war am Montag mit seiner Tante ohne Maske im Auto unterwegs, als ihn in Walddorf bei Klagenfurt die Polizei aufhielt.
"Zornig", so postet Stefan auf Facebook die beiden Strafzettel, die ihm vorgestern eine Autofahrt mit seiner Tante einbrachte. Stefan wohnt mit seiner Tante nicht im selben Haushalt, hat aber häufig und regelmäßig Kontakt mit ihr. Er selbst bezeichnet seine Tante als wichtige Bezugsperson. Dieser Kontakt, genauer eine Autofahrt ohne Maske, wurde den beiden jetzt zum Verhängnis.
In Walddorf wurden die beiden von der Polizei aufgehalten und abgestraft. Stefan vermutet, dass die Polizei gezielt nach Maskensündern Ausschau gehalten hat, "denn als der Polizist uns gesehen hat, lief er schnell auf die andere Straßenseite um uns aufzuhalten". Zwei Organstrafverfügungen zu jeweils 90.- Euro pro Person wurden ausgestellt und gleich vor Ort bezahlt, ansonsten wäre es zu einer Anzeige gekommen und die hätte dann 180.- Euro pro Person gekostet.
Was Stefan nicht versteht ist, warum er zuhause mit seiner Tante als wichtige Bezugsperson ohne Maske zusammen sein darf, und im Auto nicht.
Rechtlich würde ihm ein Einspruch nicht viel bringen, da die Verordnung es tatsächlich so vorsieht: "Bei der gemeinsamen Benutzung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht zumindest zeitweise im gemeinsamen Haushalt leben, dürfen in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Außerdem ist eine FFP2-Maske zu tragen".