AK-Erfolg: Arbeitnehmer bekam 17.000 Euro für nicht eingehaltene Wiedereinstellungszusage des Dienstnehmers
Unternehmer wollte sich trotz zugesicherter Wiedereinstellung von Arbeitnehmer trennen. Unrechtmäßig: AK intervenierte und erstritt Kündigungsentschädigung sowie Urlaubsersatzleistung in Höhe von 17.139,81 Euro. „Verspricht man etwas, hält man es auch. Ansonsten hilft nur der Weg zur AK“, betonte AK-Präsident Günther Goach.
Eine Wiedereinstellungszusage muss eingehalten werden, ob schriftlich oder mündlich. Nach der einvernehmlichen Auflösung inklusiver Wiedereinstellungszusage und dem nach sechs Monaten näher rückenden Wiedereinstellungstermin meldete sich Herr F. bei seinem ehemaligen und zugleich zukünftigen Arbeitgeber. Dem Beschäftigten wurde mitgeteilt, dass sein Dienstverhältnis nicht fortgesetzt werden kann mit der Begründung: zuvor begangene Verfehlungen. „Hält der Dienstgeber die Wiedereinstellungszusage nicht ein, so ist das als fristwidrige Dienstgeberkündigung zu sehen und dem Dienstnehmer gebührt daher ein Schadenersatz“, erklärte Arbeitsrechtsexperte Peter Reichmann.
Der Dienstnehmer wandte sich an die Arbeitsrechtsexperten der Arbeiterkammer Kärnten die daraufhin intervenierten. Gründe, die gegen eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses sprachen, konnten von der Arbeitgeberseite nicht vorgelegt werden. Die AK-Experten forderten daher Schadenersatz für die nicht eingehaltene Kündigungsfrist sowie die Abgeltung der noch offenen Urlaubstage. Die entsprechende Lohnabrechnung wurde korrigiert und insgesamt wurden Herrn F. 17.139,81 Euro ausbezahlt.