Die AK Kärnten startet heuer mit der Annahme der ersten Sommersportartikel bereits am Donnerstag, den 12. März in Klagenfurt. Die unentgeltliche Plattform für den Kauf und Verkauf von gebrauchten Sportartikeln „schont die Geldbörse und ist mittlerweile ein Fixpunkt im Kalenderjahr der Kärntner“, betont AK-Präsident Günther Goach.
Bei den Sportbörsen der Arbeiterkammer Kärnten können gebrauchte Sommersportartikel verkauft und kostengünstig Ausrüstung für den kommenden Sommer gekauft werden. Eine riesige Auswahl an Fahrrädern, Tennisschlägern, Sportschuhen und vielen anderen Sportutensilien wird geboten. Heuer neu: Die Sportbörsen haben bereits zur Vorannahme der Artikel in Klagenfurt am 12. März und in Villach am 2. April ab 15 Uhr geöffnet.
Termine: Sommersportbörsen 2020
Klagenfurt: 12. – 14. März 2020
DONNERSTAG 15 – 20 UHR (NUR VORANNAHME, KEIN VERKAUF)
FREITAG 14 – 18 UHR
SAMSTAG 10 – 16 UHR
ORT: Messehalle 3, Kärntner Messen, 9020 Klagenfurt
Villach: 2. – 4. April 2020
DONNERSTAG 15 – 20 UHR (NUR VORANNAHME, KEIN VERKAUF)
FREITAG 14 – 18 UHR
SAMSTAG 10 – 16 UHR
ORT: Hauptfeuerwache, Kasernengasse 3, 9500 Villach
Artikel vorab online erfassen spart Zeit
Auf sportboerse.akktn.at können Sportartikel vorab online eingegeben werden, um vor Ort Zeit zu sparen. Bei Eingabe des IBAN, müssen die Sportartikel nur noch vor Ort bei der jeweiligen Sportbörse abgeben werden und das Geld wird bei Artikelverkauf auf das Konto überwiesen. Die Online-Eingabe der Artikel ist in Klagenfurt noch am 12. März bis 14 Uhr möglich. In Villach ist die Eingabe am 2. April ab 14 Uhr nicht mehr möglich.
Sommersportartikel abgeben
Nach Artikel-Abgabe vor Ort wird dieser mit einer Nummer versehen und ausgestellt. Bei Artikelverkauf – ohne IBAN-Angabe – kann der Verkaufserlös mit der persönlichen Verkäufernummer am selben oder am nächsten Tag bei den Sportbörsen-Kassen abgeholt werden. Bei IBAN-Angabe wird das Geld spätestens zwei Tage nach dem Ende der Sportbörse direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Statusabfrage - Mein Artikel ist verkauft!
Auf sportboerse.akktn.at unter „Statusabfrage“ und der zusätzlich eingebauten Funktion „Sportbörsen“ in der AK-ÖGB Trophy-App weiß der Verkäufer immer und überall wie es um den Artikel steht. Sollte der Artikel nicht verkauft werden, muss er bis spätestens Samstag 16 Uhr bei der jeweiligen Börse abgeholt werden.
Der karitative Zweck!
1 Euro pro verkauftem Artikel geht an Licht ins Dunkel! Sollte der Verkaufserlös nach Börsenschluss nicht abgeholt werden, wird der gesamte Betrag gespendet. Auch nicht verkaufte und nicht abgeholte (Ende der Abholfrist: Samstag um 16 Uhr) Sportartikel kommen einem karitativen Zweck zu Gute.
Was wird nicht angenommen?
Nicht angenommen werden Sportartikel, die einen Wert von 301 Euro übersteigen, Straßenschuhe aller Art, stark verschmutzte oder beschädigte Artikel sowie Badebekleidung.
Foto: Arbeiterkammer Kärnten/KK