Maßnahme wegen Coronavirus: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit und Elisabethinen-Krankenhaus führen ab 13. März Besuchsverbot ein
Das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit/Glan und das Elisabethinen-Krankenhaus Klagenfurt ergreifen weitere Vorsichtsmaßnahmen gegen das Coronavirus und führen ab heute, Freitag, 13. März 2020, ein grundsätzliches Besuchsverbot in beiden Krankenhäusern ein.
In Anbetracht der aktuellen Situation und zum Schutz der PatientInnen, MitarbeiterInnen und BesucherInnen, herrscht im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit/Glan ab Freitag, 13. März 2020 auf allen Stationen ein grundsätzliches Besuchsverbot. Die Maßnahme wird präventiv ergriffen und dient dem Schutz vor dem neuartigen Coronavirus. Wenn möglich, sollen Angehörige mit PatientInnen anders in Kontakt treten, beispielsweise über das Telefon.
Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Besuchsverbot sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Absprache mit dem medizinischen Personal der jeweiligen Station möglich. Ausnahmen gelten für die Intensivstationen in beiden Häusern bzw. für die Palliativstation und die Geburtshilfe in St. Veit – jedoch nur für den Kindesvater.
Dauer des Besuchsverbot gilt bis zur Aufhebung
„Wir sind bemüht für alle unsere PatientInnen, ihre Angehörigen und unsere MitarbeiterInnen jederzeit die beste Behandlung sicherzustellen. Dazu gehört auch der Schutz vor möglichen Infektionen“, teilt Gesamtleiter und Geschäftsführer Mag. Michael Steiner, MAS mit und verweist auch auf die durchschnittlich geringe Verweildauer der PatientInnen im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit und im Elisabethinen-Krankenhaus Klagenfurt.
Nach wie vor gilt die Aufforderung, die Hygieneregeln zu befolgen. Insgesamt sind die Ordenskrankenhäuser personell und organisatorisch bestens gerüstet: Schutzmasken, Schutzkleidung und auch Desinfektionsmittel sind ausreichend vorhanden.
Foto: Elisabethinen-Krankenhaus