Presseaussendung von: LH Kaiser
Bildungsreferent LH Kaiser und Flüchtlingsbeauftragte Barbara Payer informierten bei Konferenz der Pflichtschulinspektoren über Vorgangsweise - Derzeit 235 schulpflichtige Flüchtlinge in Kärnten
Klagenfurt (LPD). Im Landesschulrat für Kärnten fand heute, Mittwoch, eine Konferenz der Pflichtschulinspektorinnen und Pflichtschulinspektoren statt. Bei ihr stellte Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser gemeinsam mit der Flüchtlingsbeauftragten des Landes, Barbara Payer und dem amtsführenden Landesschulratspräsidenten, Rudolf Altersberger einen Leitfaden zur Einschulung schulpflichtiger Flüchtlingskinder vor.
„Es ist unsere humanitäre Verpflichtung, gerade den minderjährigen Flüchtlingen besonders zu helfen. Die Möglichkeit am Unterricht teilzunehmen, gibt ihnen nicht nur eine unverzichtbare Zukunftsperspektive sondern auch das Gefühl willkommen zu sein und die Chance sich mit anderen Kindern auszutauschen. Davon profitieren letztlich auch unsere eigenen Kinder. Der Leitfaden soll Quartiergebern, Schulleitungen und Gemeinden Hilfestellung zu allen Fragen rund um die Einschulung schulpflichtiger Flüchtlingskinder geben“, betonte der Landeshauptmann.
In Kärnten sind laut Payer, die den Leitfaden und die darin enthaltenen Regelungen vorstellte, derzeit 435 Flüchtlinge bis 18 Jahre untergebracht. 235 von ihnen, also Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 15 Jahren, unterliegen der Schulpflicht. Gemäß dem Schulpflichtgesetz muss jede Kärntner Gemeinde ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet wohnenden schulpflichtigen Kinder, die Schulpflichtmatrik, führen. Auch Kinder, die sich in Österreich nur vorübergehend aufhalten, sind zum Schulbesuch berechtigt. Im Falle der in Kärnten untergebrachten Flüchtlingsfamilien, hat der Quartiergeber umgehend mit der Gemeinde und der zuständigen Schule Kontakt aufzunehmen.
Alle personenbezogenen Daten der schulpflichtigen Flüchtlingskinder sind von der Gemeinde in die Schulmatrix aufzunehmen und an die jeweils zuständige Schulleitung der Sprengelpflichtschule zu übermitteln. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter ist verpflichtet, die Kinder in der Schule aufzunehmen und einer Klasse zuzuweisen. Die Schulaufsicht eruiert ihrerseits die schulorganisatorische Situation und hat festzustellen, ob bei den Kindern eine Traumatisierung vorliegt. Danach entscheidet sie, zu welchem Zeitpunkt der Schuleintritt möglich ist.
Foto: LPD/Eggenberger