Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
LH Dörfler: Kärntner Landesregierung fechtet Vorratsdatenspeicherung wegen Verfassungswidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof an
Klagenfurt (LPD). Wie Landeshauptmann Gerhard Dörfler heute, Montag, bekannt gab, wird in der morgigen Sitzung der Kärntner Landesregierung ein Antrag auf Aufhebung der Bestimmungen über die Vorratsdatenspeicherung vor dem Verfassungsgerichtshof eingebracht. "Die Vorratsdatenspeicherung, bei der Netzbetreiber und Anbieter von Diensten verpflichtet werden, alle Verbindungsdaten im Handy- und E-Mailverkehr für die Dauer von sechs Monaten zu speichern, greift in unverhältnismäßiger Weise in Grundrechte ein. Angefangen mit der Achtung der Privatsphäre, dem Grundrecht auf Datenschutz, dem Fernmelde- sowie dem Kommunikationsgeheimnis, bis hin zum Recht auf freie Meinungsäußerung sowie der Unschuldsvermutung", erklärte Dörfler, weshalb dieses Gesetz entsprechend angefochten wird. Ziel ist es, die Bestimmungen über die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig aufzuheben.
"Diese Regelung führt dazu, dass die Daten aller Bürger in Österreich flächendeckend und verdachtsunabhängig gespeichert werden und damit eine quasi Rundum-Überwachung per gesetzlichem Freibrief ermöglicht wird", so Dörfler. Er wies auch darauf hin, dass bislang eine Telefonüberwachung nur dann zulässig war, wenn gegen eine bestimmte Person ein bestimmter Verdacht bestand.
"Dieser Entwicklung zu einem per Gesetz unter Rundum-Überwachung gestellten gläsernen Bürger muss dringend Einhalt geboten werden. Wir können es nicht zulassen, dass dadurch die unbegründete Dauerüberwachung des Bürgers möglich wird und somit der Weg in eine Art "Überwachungsstaat" geebnet wird", so Dörfler. Zugleich gab der Landeshauptmann zu bedenken, dass das Gesetz im Zuge seiner Beschlussfassung im Nationalrat bereits äußerst umstritten war und selbst Abgeordnete der Regierungsparteien einräumten, dass man sich mit der Vorratsdatenspeicherung an der Grenze der verfassungsrechtlichen Grundrechte bewege.
Foto: LPD