Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
LH Dörfler: Einstimmige Resolution der Kärntner Landesregierung gegen Schließungspläne der Justizministerin beschlossen
Klagenfurt (LPD). Nachdem Kärntner Abgeordnete des Nationalrates vor kurzem für die Schließung der Bezirksgerichte in Wolfsberg, Feldkirchen und Hermagor sowie für die Schließung der zweisprachigen Gerichte in Bleiburg und Ferlach gestimmt und sich damit vollkommen den Plänen von Justizministerin Beatrix Karl angeschlossen haben, in Kärnten sechs Bezirksgerichte aufzulösen, hat die Kärntner Landesregierung heute, Dienstag, einstimmig eine Resolution für die Beibehaltung der Gerichtsstandorte beschlossen.
"Diese einstimmige Willensbildung aller Kärntner Regierungsparteien war extrem wichtig, denn damit ist die Standortdiskussion über die Kärntner Bezirksgerichte ein für alle Mal beendet", zeigt sich Landeshauptmann Gerhard Dörfler erfreut. Damit stehen im Gegensatz zum Parlament alle Regierungsparteien in Kärnten zu der von Dörfler eingebrachten Resolution und Position.
In der einstimmig beschlossenen Resolution wird von der Bundesregierung und der Ministerin gefordert, dass jede Bezirkshauptstadt auch in Zukunft über ein eigenes Bezirksgericht verfügen muss und dass eine Änderung in der Organisation der zweisprachigen Gerichte nur mit Zustimmung der Volksgruppenvertreter erfolgen kann. Das teilt der Landeshauptmann mit.
"Sicherheit und Gerichtsbarkeit sind unverrückbare Pflichtdienstleistungen der Republik. Und nur ein Bezirksgericht kann entsprechende Bürgernähe bieten", stellt der Landeshauptmann klar. Vor allem bei einer Schließung der zweisprachigen Gerichte würden die Kosten für Bürger und Staat durch einen dann entstehenden Mehraufwand steigen. Die Sprengel der Gerichte in Bleiburg, Ferlach und Bad Eisenkappel seien zudem durch die im Verfassungsrang stehende Anlage 2 zum Volksgruppengesetz garantiert. "Es war ein langer Weg bis zur Ortstafellösung. Ich werde nicht zulassen, dass das Paket irgendwo wieder aufgeschnürt wird", so Dörfler.
In der Resolution der Landesregierung wird auch hervorgestrichen, dass bei einer Gerichtsschließung die Bürgerinnen und Bürger durch längere Anfahrtswege einen schlechteren Zugang zu Leistungen der Justiz haben würden. Außerdem wird auf die daraus folgende Schwächung und Aushöhlung der Regionen und des ländlichen Raumes hingewiesen. Die Resolution verweist weiters auf die Gerichtsreform der 1970er-Jahre, in deren Rahmen von den damaligen 25 Bezirksgerichten Kärntens 14 aufgelassen wurden. "Kärnten hat damit seinen Sparbeitrag geleistet", betont der Landeshauptmann.
Foto: LPD