Presseaussendung von:LRin Beate Prettner
LRin Prettner: Nutzungskonflikte sollen minimiert und Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht werden
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Energie stellen zunehmend auch einen Nutzungskonflikt dar, den Kärntens Energie- und Umweltreferentin LRin Beate Prettner nun mit einer Gesetzesnovelle des Kärntner Elektrizitätsgesetzes entschärfen will. „Konkret sieht meine Initiative einen verstärkten Einsatz der Erdverkabelung vor. Bei einer Spannung von 36 kV bis 110 kV sollen Leitungen künftig als Erdkabelvariante umgesetzt werden, sofern die Mehrkosten bei der Errichtung das 2, 75-fache nicht übersteigen und es keine technischen oder rechtlichen Hindernisse gibt“, präsentierte Prettner den Gesetzesentwurf, der nun zur Begutachtung ausgeschickt wird.
Mit dieser Gesetzesnovelle möchte Prettner die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung für den Netzausbau bzw. die Erneuerung bestehender Netze deutlich erhöhen und den Betreibern auch eine schnellere Verfahrensabwicklung ermöglichen. „Die Netzbetreiber sollen motiviert werden, aus Anlass von Erneuerungen von Leitungsanlagen weniger konfliktträchtige Leistungstrassen zu wählen und überdies soll bei der Errichtung neuer Leitungsanlagen geprüft werden, ob die Mitbenützung bereits bestehender Leitungsanlagen möglich wäre. Als dritten wesentlichen Punkt sehe ich auch die Stärkung der Parteienrechte und Parteienstellungen“, so Prettner, die eine klare Win-Win Situation für Betreiber und Nutzer schaffen möchte.
Befindet sich eine geplante Trasse näher als 35 Meter an einem Einzelanwesen, bzw. näher als 70 Meter an einer Siedlung, wäre diese nach der von Prettner angestrebten Gesetzesänderung jedenfalls als Erdkabelvariante umzusetzen. Leitungsanlagen über einer Netzspannung mit 110 kV können grundsätzlich als Freileitung ausgeführt werden, doch wäre nach dieser Novelle die Ausführung als Erdkabelvariante im Bewilligungsverfahren jedenfalls zu überprüfen. „Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten sind diese Leitungsanlagen jedoch in begründeten Ausnahmefällen, wie sensiblen Gebieten, in Teilabschnitten als Erdkabel auszuführen“, so Prettner. Sensible Gebiete wären beispielsweise: weniger als 200 Meter Entfernung zu im Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesenen Flächen oder weniger als 100 Meter Abstand zu einzelnen der dauernden Wohnnutzung dienenden Gebäuden. „Diese Abstände zielen vor allem auf den Schutz der Menschen vor elektromagnetischen Feldern und damit möglichen negativen gesundheitlichen Folgen ab“, so Prettner.
Betreffend der Kosten könne auf internationale Studien verwiesen werden, die auch zu dem Ergebnis kommen, dass im Hochspannungsnetz (110 kV) die Gesamtkosten für Erdkabel niedriger oder nicht höher liegen als für Freileitungen. „Das ergibt sich unter anderem auch durch die niedrigeren laufenden Kosten wie beispielsweise bei notwendigen Wartungsarbeiten, die bei Erdverkabelungen niedriger sind, oder auch durch den geringeren Energieverlust“, erklärt Prettner. Ausgehend von einer 12 Kilometer langen zu errichtenden 110 kV Erdkabelleitung wurde eine großzügige Hochrechnung angestellt, was die Auswirkungen auf die Netznutzungsgebühren betrifft. „Bei einem Normalhaushalt würde sich die Kostenerhöhung auf maximal 22 Cent pro Monat belaufen, was in Anbetracht der Vorteile einer Erdverkabelung relativ human und sozial verträglich ist“, hofft Prettner auf breite Akzeptanz der Bevölkerung und Unterstützung seitens der politischen VertreterInnen aller Parteien.
Foto: Büro LRin Prettner