Die Online-Suchmöglichkeit auf www.klagenfurt.at/wahl hilft, das zuständige Wahllokal schnell zu finden.
Ihre Stimme abgeben können auch Auslandsösterreicher, die einen Antrag auf Eintragung in die Europawählerevidenz bis zum Ende der Auflage des Wählerverzeichnisses (25. April 2024) gestellt haben. Zudem sind nur Personen wahlberechtigt, die nicht im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. In der Landeshauptstadt erfolgt die Stimmabgabe entweder persönlich am 9. Juni von 7 bis 15 Uhr im zuständigen Wahllokal oder alternativ bereits vor dem Wahltag mittels Wahlkarte.
Diese kann online bis spätestens 5. Juni auf www.klagenfurt.at/wahl beantragt werden. Die Beantragung im Wahlamt (Kumpfgasse 20) ist noch bis einschließlich 7. Juni (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr) möglich. Bei persönlicher Beantragung der Wahlkarte im Wahlamt kann gleich vor Ort ungestört gewählt werden. Mit einer unausgefüllter Wahlkarte kann man seine Stimme am 9. Juni auch in jedem Wahllokal abgeben. Ausgefüllte Wahlkarten können am Wahltag auch während der Wahlzeit in den Sprengelwahlbehörden abgegeben werden. Weiters ist am Wahltag die Abgabe der Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr möglich. Später einlangende Wahlkarten können nicht einbezogen werden!
Wer sich am Wahltag voraussichtlich in einer Krankenanstalt in Klagenfurt befindet, kann dort mittels Wahlkarte vor einer besonderen Wahlbehörde oder mittels Briefwahl wählen. Dies ist nur mit einer zuvor beantragen Wahlkarte möglich. Wenn der Besuch einer „Fliegenden Wahlbehörde“ am Wahltag erwünscht ist, muss zuvor ein schriftlicher Antrag bis spätestens 5. Juni 2024 beim Wahlamt gestellt werden. Dabei ist bei der Antragstellung auf die Dauer der Postzustellung zu achten. Diese Punkte gelten ebenso für Bewohner eines Seniorenheimes in Klagenfurt.
Bei Briefwahl muss die Wahlkarte bis spätestens 9. Juni, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Die Übermittlung der Wahlkarte kann persönlich, per Post oder mittels Boten erfolgen. Briefwahlkarten können aber auch am Wahltag in einem Wahllokal während der Wahlzeit (von 7 bis 15 Uhr) oder bei der Bezirkswahlbehörde abgegeben werden.
Das zuständige Wahllokal richtet sich nach dem Wohnort. Hier gibt es im Vergleich zu bisherigen Wahlen 29 Änderungen bei den Wahlsprengeln! Wer sein Wahllokal gleich wissen möchte, kann dieses auf www.klagenfurt.at/wahl mit der eigenen Wohnadresse suchen. Fast alle Wahllokale in Klagenfurt haben einen barrierefreien Zugang. Weiters werden unterstützende Hinweise, bzw. auch Helfer am Wahltag vor Ort sein. In der Mitte Mai zugestellten amtlichen Wahlinformation sind alle wichtigen Informationen enthalten. Änderungen im Hinblick auf das bisherige Wahllokal sind darin zur Veranschaulichung rot angedruckt.
Foto: Mein Klagenfurt