„Sie sind selten – wenn sie aber passieren, ist sofortiges Handeln das Gebot der Minute:Land übermittelt Strahlenalarmplan an den Bund – KÄRN:STRAHL regelt Notfallmanagement im Fall einer radiologischen Katastrophe – Grundsatz: gesicherter Informationsfluss an Bevölkerung.
„Sie sind selten – wenn sie aber passieren, ist sofortiges Handeln das Gebot der Minute: Radiologische Notfälle in Form von Nuklearkatastrophen sind ein massives Schadensereignis; wir müssen darauf bis ins Detail vorbereitet sein, um rechtzeitig zum Schutz der Bevölkerung Vorkehrungen treffen zu können“, erklärte LHStv.in Beate Prettner als Vorsitzende des Landeskoordinationsausschusses im Anschluss an die heutige Regierungssitzung. Wie sie informierte, sei Kärnten das erste Bundesland, das einen Landesstrahlenalarmplan zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt bei Eintritt eines radiologischen Notfalls nach geltendem Strahlenschutzrecht erstellt hat – und diesen dem BMK (Bundesministerium für Klimaschutz) als oberster Strahlenschutzbehörde übermittelt hat.
In der Regierungssitzung präsentierte der Strahlenschutzbeauftragte des Landes Kärnten, Rudolf Weissitsch, dem Regierungskollegium den von ihm federführend entwickelten Strahlenalarmplan KÄRN:STRAHL: „Österreich hat, basierend auf den Vorgaben der Euratom-RL 59/2013 einen gesamtstaatlichen Notfallplan für alle möglichen Ereignisse mit Radioaktivität bzw. Strahlung zu erstellen. Darauf aufbauend haben die Bundesländer Landesstrahlenalarmpläne zu entwickeln. Genau das hat Kärnten mit dem KÄRN:STRAHL getan. Der Plan regelt das Notfallmanagement bei Ereignissen in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen“, so Weissitsch.
Zwei wesentliche Grundsätze dabei sind: „If you fail to plan, you are planning to fail“ (Wenn Sie nicht planen, planen Sie zu scheitern; Benjamin Franklin) und „Many voices – one message“ (viele Stimmen, eine Information). Es gehe also „um ein absolut akkordiertes bundesweites Vorgehen“, betonte Weissitsch. „Der Plan regelt sämtliche Meldewege und Abläufe und legt alle Verantwortlichkeiten fest. Die Bevölkerung braucht im Fall des Falles gesicherte Informationen und genaue Anweisungen, was zu tun oder nicht zu tun ist.“ Schlimm wäre es, würden Gerüchte, Fake News oder unterschiedliche Anweisungen an die Öffentlichkeit gehen – „genau das ist zu verhindern“, sagte der Strahlenschutzbeauftragte. Bei einem grenznahen schweren KKW-Unfall wird die Bevölkerung über das österreichweite Sirenensystem alarmiert: Ein dreiminütiger gleichbleibender Dauerton bedeutet „Herannahende Gefahr“; die Bevölkerung wird über Medien akkordiert informiert. Ein auf- und abschwellender Sirenenton (eine Minute) heißt „Gefahr“; die Bevölkerung hat sich unverzüglich in geschützte Bereiche (Gebäude) zu begeben.
Weitere Informationen unter www.ktn.gv.at/strahlenschutz