Die erste Cash-Back-Aktion für Klein- und Mittelbetriebe im Mai war ein voller Erfolg. Daran wird jetzt angeknüpft - ab 22. Juni startet eine gezielte Unterstützung für Gastronomie-Betriebe nach der Corona-Krise.
Bei der ersten Soforthilfemaßnahme für Klagenfurter Klein- und Mittelbetriebe wurden rund 6.500 Rechnungen eingereicht, die für einen direkten Umsatz bei den Betrieben von etwa 1,1 Millionen Euro sorgten. „Diesmal möchten wir gezielt die Gastronomie unterstützen, egal wie groß ein Café oder Restaurant ist, es werden alle davon profitieren“, informiert Bürgermeisterin Dr. Maria-Luise Mathiaschitz bei der heutigen Pressekonferenz.
Gutscheine kaufen, Kulinarisches genießen und dabei auch noch Geld sparen! Ein Espresso oder ein Vier-Gänge-Menü, die neue Gastronomie Gutschein Cash-Back Aktion hat keinen Mindestwert. „Wir haben uns mit den Gastronomen dieses System überlegt, es ist für alle Kassensysteme geeignet und erfordert keine aufwendigen Bonierungen“, erklärt Wirtschaftsreferent Stadtrat Markus Geiger.
Und so funktioniert es: Gutschein oder Sammelpass (das obliegt den Wirten selbst) bei einem Betrieb kaufen und diese Rechnung auf www.klagenfurt.at oder im Bürgerservice im Rathaus einreichen und man erhält 20 Prozent des Gutschein-Rechnungsbetrages retour. Bis zu einer Summe von 200 Euro werden Rechnungen rückvergütet (d.h. sollte eine Rechnung mehr als 200 Euro ausmachen, werden die 20 Prozent von den 200 Euro abgezogen). Pro Person kann täglich eine Rechnung eingereicht werden. Die Aktion startet am 22. Juni, d.h. ab diesem Tag können Gutscheine erworben und die Rechnung anschließend eingereicht werden.
Max Habenicht, Bezirksobmann der Kärntner Wirtschaftskammer, rechnet mit mindestens 500.000 Euro Liquidität, die so direkt zu den Betrieben gelangt.
„Neben der Cash-Back-Aktion ist die Gebührenerleichterung durch die Stadt bei den Gastgärten für die Gastronomen eine weitere Entlastung in diesem Jahr“, fügt Habenicht hinzu und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit zwischen Stadt und Wirtschaftskammer.
Hinweis: Ausgenommen von der Aktion sind Tankstellen, Tankstellen-Shops, jugendgefährdende Einrichtungen, Glücksspiel, Tabak sowie Laufhäuser und ähnliche Etablissements.
Foto: StadtPresse / Glinik