Schlechte Nachrichten im Postfach für rund 1.100 erwerbstätige Studierende in Kärnten. Bisher musste nach Überschreitung der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester, keine Studiengebühr bezahlt werden. Ab dem Wintersemester sind aber 363,63 Euro pro Semester fällig. „Die AK fordert eine sofortige Rücknahme der Regelung, denn damit sind vor allem Studierende aus weniger finanzstarken Familien betroffen“, so AK-Präsident Günther Goach.
Ab Wintersemester 2018/19 müssen geschätzte 25.000 erwerbstätige Studierende, die länger für ihr Studium brauchen, Studiengebühren zahlen - in Kärnten betrifft es ca. 1.100 Personen. Bisher konnten sich erwerbstätige Studierende an Universitäten, die die Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester überschritten haben, von den Studiengebühren befreien lassen. Diese Regelung wurde im Dezember 2016 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als gleichheitswidrig eingestuft, da die Ermittlung des Einkommens von selbstständig und unselbstständig Beschäftigten zu einer ungleichen Behandlung führte.
Nein zu Studiengebühren
„Der Paragraph muss dringend repariert werden, denn aus sozialer Perspektive sind wieder nur jene betroffen, die ohnehin dazu gezwungen sind, ihr Studium mit einem Nebenjob zu finanzieren und deshalb auch eine längere Studienzeit brauchen“, sagt Goach, der zudem betont: „Damit erreicht eine weitere arbeitnehmerfeindliche Maßnahme die Beschäftigten. Zudem besteht die Gefahr, dass viele ihr Studium abbrechen, wenn sie ab dem nächsten Studienjahr Gebühren bezahlen müssen.“
Die Arbeiterkammer fordert daher von der Bundesregierung eine umgehende Reparatur des Gesetzes. Ein entsprechender Antrag der Arbeiterkammer liegt bereits vor.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
Presseaussendung von: AK Kärnten