Presseaussendung von: Kärntner Bauernbund Bezirk Klagenfurt
Natura 2000 – Sonderfall Kärnten
Am Dienstag den 14.06.2016 lädt der Kärntner Landtag um 14:00 zu einer Enquete zum Thema Natura 2000 in das Landesarchiv ein. Der Bauernbund nimmt dies zum Anlass eine Demonstration abzuhalten – morgen Treffpunkt Landesarchiv Kärnten 13:30. Unseren Anliegen wurden seitens Landesrat Naurschutzreferent Rolf Holub bis dato nicht ernst genommen. Unter dem Deckmantel Naturschutz wird hier wahllos mit den Rechten der Grundeigentümer, den Bäuerinnen und Bauern umgegangen.
Der Bauernbund als Vertreter der Interessen der Kärntner Land- und Forstwirtschaft und der Grundeigentümern hat zu diesem Thema schon einige Informationsveranstaltungen abgehalten. Herr LR Rolf Holub der zuständige Naturschutzreferent des Landes Kärnten hat bis dato Information und Feedbacks von Betroffenen nicht als wichtig genug empfunden um aufzuklären.
Bei unseren Informationsveranstaltungen sind drei wichtige Fragen offen geblieben, die uns bis heute von den zuständigen Behörden und vom Landesrat Rolf Holub nicht beantwortet wurden:
Beispiel:
Man muss sich vorstellen dass in einem uns bekannten Schutzgebiet das sogenannte „grüne Gabelzahnmoos“ vorkommt, jedoch ist das Vorkommen von so geringem Ausmaß das es selbst von Experten als nicht geeignete Naturschutzzone bestätigt wurde.
Und in welcher Form wir damit umgegangen?
Daraus entsteht ein großes Naturschutzgebiet „Satnitz Ost“ – „In diesem Gebiet handelt es sich zu 70 bis 80 % um reinen Wirtschaftswald. Informationen über die Einschränkungen gibt es nicht! Es geht hier um Existenzen!“ sagt Bauernbund Bezirksobmann Josef Fradler aus Klagenfurt.
Selbst der Schutz der „Illyrischen Rotbuchenwälder“ wo 10.000ha ausgewiesen werden sollen, sind laut unserem Wissen weniger als die Hälfte Buchenbestand und der Rest mehrheitlich Fichten-Mischwaldkulturen! Das zeigt mit Deutlichkeit auf, dass man mit den Fragen der Grundeigentümer eindeutig überfordert ist!
Die Erklärung zu diesen Vorgehensweisen zu finden ist mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit leicht. Die Naturschutzreferenten des Landes und deren Beamte, haben sich schlichtweg keine Mühe gegeben und vielleicht mit einem Bleistift auf einer Karte rigoros Kreise gezogen, um den notwendigen Flächenanteil des Landes zu erzielen und so den Strafzahlungen auf EU-Ebene in einem Schnellverfahren zu entkommen.
Wenn Kärnten 5,9% hat und NÖ mehr als 20% so ist das nicht nur relativ viel mehr, sondern auch absolut!
„Wir berufen uns auch auf einen Beschluss des Kärntner Landtages aus dem Jahr 2001 wo man einstimmig beschlossen hat das es keine Ausweisung von Naturschutzflächen ohne die Einbeziehung der Grundeigentümer und ohne finanzielle Abgeltung geben darf!
Dies bestätigt auch das Gesetz „Art. 5 StGG - Das Eigentum ist unverletzlich. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigentümers kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt.“ Und „§ 354 ABGB - Als ein Recht betrachtet, ist Eigentum das Befugnis, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten, und jeden Andern davon auszuschließen“ so Bezirksobmann Josef Fradler.
Der Artikel 17 Europäische Grundrechtecharta besagt:
Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums.
Sehr geehrter Herr Landesrat Naturschutzreferent Rolf Holub:
„Wir stellen klar, dass Ihre Vorgehensweise weder den Bäuerinnen und dem Bauern, noch den Grundeigentümern, zumutbar ist. Wir betreiben schon seit Jahrtausenden effektiven Naturschutz, ansonsten gäbe es unsere Natur in dieser Form schon lange nicht mehr. Ohne tägliche Pflege der Wiesen und Wälder gäbe es keinen Erholungsraum oder Naturschutz.
Wir lassen uns nicht von einer Naturschutzabteilung des Landes und Ihnen Herr Naturschutzreferent LR Rolf Holub unseren Lebensraum nehmen und durch willkürliche Enteignungstaktik zerstören. Immerhin haben genau wir, diesen Lebensraum geschaffen und über Generationen gepflegt. Sie können unseren Grund und Boden nicht einfach willkürlich neu definieren! Wir fordern eine schriftliche Sicherstellung von Ihnen, dass Natura 2000 Schutzgebiet nur im Einvernehmen mit den Grundeigentümern ausgewiesen werden! An sonst – NICHT MIT UNS! “
KR Herr Josef Fradler
Bezirksobmann Klagenfurt – Kärntner Bauernbund
Zusatzinformation:
DER BAUERNBUND FORDERTE - in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten vom 25.04.2016:
Landesrat Holub wird mit Nachdruck aufgefordert, dass vor der Meldung von weiteren Natura 2000-Gebieten, insbesondere wenn diese Waldlebensraumtypen betreffen, folgende Punkte klargestellt werden:
Naturschutzreferenten Land Kärnten:
8. 4. 2004 – 26. 2. 2005:
Landeshauptmann Dr. Jörg Haider
26. 2. 2005 – 18. 11. 2006:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Dr. Martin Strutz
18. 11. 2006 – 23. 10. 2008:
Landesrat DI Uwe Scheuch
28. 10. 2008 – 15. 8. 2012:
Landeshauptmann-Stellv. DI Uwe Scheuch
15. 8. 2012 – 28. 3. 2013:
Landeshauptmann-Stellv. Kurt Scheuch
Seit 4. 4. 2013:
Landesrat Rolf Holub