Presseaussendung von: Wörthersee Tourismus GmbH
Bojen des Landes Kärnten für das Natura-2000 Gebiet „Gut Walterkirchen“ und das Europaschutzgebiet „Lendspitz-Maiernigg“
Im vorigen Jahr wurden im Wörthersee Naturschutzgebiete durch Kennzeichnung ersichtlich gemacht. Rund um das Natura 2000-Gebiet „Gut Walterskirchen“ versetzte das Land Kärnten 28 gelbe Bojen. Bereits zahlreiche Anrufer erkundigten sich über die Bedeutung dieser Maßnahme. „Die dortige Halbinsel ist seit 1953 nicht nur ein Naturschutzgebiet sondern wurde später auch als Natura-2000 Gebiet ausgewiesen und ragt bis in den See hinein. Die Aufschrift „Stop Schutzgebiet“ soll die Bootsfahrer auf diesen naturschutzfachlich sensiblen Bereich aufmerksam machen“, so der Leiter des Naturschutzes in Kärnten Mag. Christian Kau.
„Die Bojen sind nicht als Bootsanlegestellen vorgesehen“ ergänzt der oberste Naturschützer des Landes. Das bloße Befahren dieses Gebietes mit Booten oder sonstigen Schwimmkörpern ist nicht verboten. Jedoch darf man keinesfalls in das Schilf hinein oder Bäume, Hecken und Gehölze beschädigen. Auch ist jedwede Veränderung des natürlichen Ufers gemäß der gelten Schutzgebietsverordnung verboten.
Kurz zuvor wurde auch das in den Wörthersee hineinragende Euorpaschutzgebiet „Lendspitz-Maiernigg“ durch Bojen sichtbar gemacht. Hier gilt jedoch ein gänzliches Fahrverbot für Boote, Luftmatratzen etc. – auch für Modell-Wasserfahrzeuge. Sukzessive Wellenschläge schädigen den Schilfgürtel und damit auch die Wasservögel und die sonstige Fauna und Flora in diesem Bereich. Ausgenommen ist lediglich der Anrainerverkehr. Das sind die anliegenden Grundeigentümer sowie deren Gäste und Zulieferer.
Interessierte können sich die relevanten Verordnungen aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes herunterladen. Kau appelliert an die Öffentlichkeit, sich an diese Vorgaben zu halten. „Die Natur geniest dort europaweiten Schutz“.
Foto: KK