Presseaussendung von: Die Grünen im Kärntner Landtag
Umweltjurist bezeichnet Blaukalkbescheid ohne Auflagen „wie eine Explosion“
Klagenfurt. (11.06.2015) - „Da bestimmte für die Blaukalk-Verarbeitung notwendigen Anlagenteile im Jahr 2010 nicht existierten, hätte eine Genehmigung seitens der Behörde nicht erteilt werden dürfen“, erklärt Grün-Abgeordneter Michael Johann anlässlich des gestrigen Befragung der Mitglieder der Funk-Kommission im Untersuchungsausschuss. „Die Sachverständigen hätten im Genehmigungsverfahren unbedingt auf die fehlenden Anlagenteile hinweisen müssen, der Jurist hätte den Bescheid nie erteilen dürfen.“
Die Genehmigung von Blaukalk im Anzeigeverfahren war laut dem renommierten Umweltjuristen Bernhard Raschauer mit Sicherheit rechtswidrig, auch wenn in Österreich die Vorgehensweise üblich sei, dass versucht werde, sich Projekte im Anzeigeverfahren genehmigen zu lassen um ordentliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu vermeiden.
Raschauer charakterisierte das Anzeigeverfahren für die Hinzunahme von Blaukalk ohne Auflagen „wie eine Explosion“ und bezeichnete diesen als das entscheidende Thema: „Ein erfahrener Umweltjurist hätte Bauchweh bekommen können. Sachverständige hätten hinterfragen können, was Prof. Wurst gemessen hat.“
Raschauer beschrieb die Situation bei der Genehmigung des Blaukalkeinsatzes sehr treffend. Nach der Genehmigung der Deponiesanierung habe alles schnell gehen müssen, damit W&P zum Zug komme. Die Personen, die die Bescheide machten, handelten quasi im öffentlichen Interesse, um das Geld in Kärnten zu halten. Für ein ordentliches Genehmigungsverfahren nach UVP oder AWG war im Herbst 2010 zu wenig Zeit - kritische Einsprüche der Anrainer hätten das Verfahren verzögern können.
„Der Zeitdruck im Herbst 2010, als das Werk zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren für die Deponiesanierung einen Behandlernachweis für Blaukalk brauchte, war vom Werk selbstverschuldet“, kritisiert Johann. „Denn seit 2004 bestand schon die Absicht, Blaukalk aus der Deponie Brückl zu verarbeiten. Es wurde verabsäumt, die notwendigen Schritte zur Adaptierung der Anlage und zur Einholung einer Genehmigung rechtzeitig einzuleiten.“
„Gerade bei der Verarbeitung von gefährlichen Abfällen wäre wegen des damit eingehenden hohen Risikos eine besondere Sorgfalt im Genehmigungsverfahren an den Tag zu legen. Das wurde verabsäumt, nicht aus Sorglosigkeit, sondern um dem Werk zu helfen. Hier muss es Konsequenzen geben, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen können“, fordert Johann.
Zu den juristischen Fragen rund um den HCB-Skandal hat der Grüne Landtagsklub ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, das nächste Woche präsentiert wird.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv