Presseaussendung von: SPÖ Kärnten
Rohr, Kräuter: Zusammenarbeit zwischen Volkanwaltschaft und Kärntner Landtag funktioniert sehr gut und soll weiter ausgebaut werden. In Kärnten durchschnittlich weniger Beschwerden und Beanstandungen.
Im Rahmen eines Pressegesprächs informierten heute Vormittag Volksanwalt Dr. Günther Kräuter und Landtagspräsident Ing. Reinhart Rohr über den Stand beim Kärntner Demokratiepaket sowie über die Arbeit der Volksanwaltschaft in Bezug auf das Bundesland Kärnten.
Landtagspräsident Rohr hob die guten Kontakte zwischen der Volkanwaltschaft und dem Landtag hervor. So hat Anfang Juni Volksanwalt Kräuter als Auskunftsperson im Rechts- und Verfassungsausschuss des Kärntner Landtages erstmals teilgenommen.
Eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit und der Information über die bezughabende Tätigkeit der Volksanwaltschaft sei beabsichtigt und erstrecke sich von den Themen Alten- und Pflegeheime über Behinderten- und psychosoziale Langzeiteinrichtungen bis hin zur Jugendwohlfahrt, Polizeianhaltezentren und Polizeiinspektionen sowie diverse anderer Bereiche.
Die Frage dieser intensivierten Zusammenarbeit ist nur ein Punkt, der in den Beratungen des „Kärntner Demokratiepaketes“ mit behandelt werden soll, so Rohr.
„Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Volkanwaltschaft zumindest zwei Mal jährlich über ihre Tätigkeit dem Kärntner Landtag im Wege des Rechts- und Verfassungsausschusses berichtet und diese Berichte dann dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden“, sagte Rohr. Hinsichtlich der Frage der Rederechte im Landtag könne er sich ein solches für Bundesräte bei bezughabenden Themen zwischen Bund und Ländern, vor allem zu Fragen des gelebten Föderalismus und für Abgeordnete des EU-Parlaments in Bezug auf besondere Länder- und Regionsfragen (beispielsweise „EUREGIO“ oder „Alpe Adria Allianz“ ) vorstellen. Weiters betreffe diese Frage auch Berichte des Direktors des Landesrechnungshofes unter anderem im Hinblick auf die Erweiterung der Prüfaufgaben des Rechnungshofes wie z.B. die Ausweitung auf alle Gemeinden.
Hinsichtlich des Demokratiepaketes sei man insgesamt auf einem guten Weg, im Koalitionsausschuss seien die Eckpunkte im Wesentlichen geklärt, nun erfolge noch die Feinabstimmung mit den Parteivorsitzenden, informierte Rohr.
Über wichtige Punkte wie Abschaffung des Proporzes, die Stärkung der Oppositions- und Minderheitenrechte sowie größerer Transparenz sei man sich bereits einig. Ein neues Untersuchungsausschussgesetz sehe beispielsweise die Einsetzung eines solchen Ausschusses als Minderheitenrecht vor.
Zum Zeitplan sagte Rohr, dass nach der Einigung der Koalitionsparteien die Verfassungsabteilung einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten werde, der nach erfolgten Verhandlungen mit allen Landtagsparteien in Begutachtung gehen werde. Die Umsetzung wird voraussichtlich im Herbst/Winter 2015 erfolgen. Angesichts der Bedeutung und der umfangreichen legistischen Vorbereitungen einer de facto neuen Landesverfassung solle man sich nicht unter Zeitdruck setzen, daher sei es sei es auch kein Malheur, wenn es bis zum Frühjahr 2016 dauern würde, so Rohr.
Volksanwalt Kräuter berichtet über die Tätigkeiten der Volkanwaltschaft in Kärnten. Alle drei Volksanwälte halten regelmäßig, mindestens zwei Mal im Jahr, Sprechstunden in allen Bundesländern ab. Im Zeitraum 2012/13 gab es aus Kärnten 376 Beschwerden an die Volkanwaltschaft, was im Bundesländervergleich eher wenig sei, zudem wurden nur bei 8,7% der Beschwerden tatsächlich Missstände festgestellt, was wiederum im Vergleich zum bundesweiten Schnitt von 14-16 % ein niedriger Wert sei. Das könne man auch als gutes Zeugnis für die Landesverwaltung deuten, so Kräuter.
Seit 2012 ist die Volkanwaltschaft auch für die Einhaltung der Menschenrechte zuständig. Dafür wurden in sechs Regionen eigene Kommissionen gebildet (eine für Kärnten und die Steiermark), die sich dieser Aufgabe annehmen und schwerpunktmäßig sämtliche Einrichtungen überprüfen, bei denen es zu Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt wie z.B. Altenheime, Pflegeinrichtungen, Kasernen, Polizeianhaltezentren oder Kasernen. Die Kommissionen entscheiden autonom, welche Einrichtungen überprüft werden. In Kärnten habe man seit Bestehen dieser Kommissionen 75 Einrichtungen überprüft und keine großen Beanstandungen gefunden. Man wolle mit den Überprüfungen vor allem präventiv dazu beitragen, dass Strukturveränderungen und Verbesserungen erfolgen, die mögliche Verstöße bereits im Vorhinein verhindern, führte Kräuter aus.
Kräuter berichtet über die Einbindung der Volkanwaltschaft auf parlamentarischer Ebene und in den Landtagen. Im Parlament habe die Volkanwaltschaft sowohl in den Ausschüssen als auch im Plenum und im Bundesrat die Möglichkeit zu berichten. In Wien besteht ebenfalls in den Ausschüssen und im Landtag ein Rederecht.
In der Steiermark ist das eine Kann-Bestimmung, die regelmäßig wahrgenommen wird. In Oberösterreich gibt es diese bei Bedarf, in Tirol wird ebenfalls angedacht, diese Möglichkeit auszubauen.
Auch in Kärnten bestehe der Wunsch zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft. Die Berichterstattung und die Teilnahme der Volksanwälte in den Ausschüssen haben den Vorteil, dass von den Abgeordneten unmittelbar Fragen gestellt und entsprechend beantwortet werden können. So können auf kurzem Weg viele Angelegenheiten und Anliegen behandelt werden, so Kräuter.
Landtagspräsident Rohr dankte Volksanwalt Kräuter für seinen informativen Bericht und stellte fest, dass die geringe Anzahl der Beschwerden und der geringe Prozentsatz an tatsächlich festgestellten Missständen in Kärnten der Landesverwaltung ein gutes Zeugnis ausstelle. Er nehme wahr, dass die Menschen in Kärnten großes Verständnis für die mitunter schmerzhaften Maßnahmen aufbringen, die aufgrund der aktuellen Entwicklungen notwendig geworden sind, stellte Rohr abschließend fest.
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