Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
Klarstellung durch Büroleiter Graber vom Büro LH Dörfler - Ausgang der Ermittlungen abwarten
Klagenfurt (LPD). Bezugnehmend auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich behaupteter Wiederbetätigung eines Mitarbeiters im Amt der Kärntner Landesregierung, stellt der Büroleiter von Landeshauptmann Gerhard Dörfler, Johannes Graber, in dessen Auftrag klar, dass seitens des Landeshauptmanns keinerlei strafrechtswidriges Verhalten im Amt geduldet wird und dass es null Toleranz bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz gibt. Es sei eine Anzeige durch den Chef der Zentralpersonalvertretung erfolgt, die - da sie den Anschein erweckte, den Vorwurf strafrechtswidrigen Verhaltens zum Inhalt zu haben - bereits vor mehr als einer Woche unverzüglich der zuständigen Strafermittlungsbehörde weitergeleitet wurde.
Da nach den Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes bei behaupteten Verstößen gegen Bestimmungen des Strafrechts Erhebungen durch das Amt zu unterbleiben haben, ist zur Beurteilung der erhobenen Vorwürfe der Ausgang der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abzuwarten. Auch über allfällige disziplinarrechtliche Schritte wird nach Abschluss der Ermittlungen entschieden.
Foto: LPD