Presseaussendung von: AK Kärnten
Immer wieder werden Jugendliche bei der Lehrstellensuche zu unbezahlten „Schnuppertagen“ aufgefordert. Dabei muss oft mehrere Tage im Betrieb mitgearbeitet werden, ohne dass dafür bezahlt wird. „Das ist gesetzeswidrig, denn geleistete Arbeitsstunden müssen auch entlohnt werden!“, informiert die ARBEITERKAMMER und klärt über die genaue Rechtslage auf.