Baustellenlärm statt Meeresrauschen, ein defekter Pool, mangelnde Sauberkeit: Wenn die Realität am Urlaubsort nicht den Versprechungen im Katalog entspricht, fühlen sich Reisende oft machtlos. Viele Urlauber sind sich unsicher, welche Rechte sie haben und wie sie diese geltend machen können. Die AK gibt Tipps, was bei Mängeln zu tun ist und auf welche Kosten Konsumenten schauen sollen.
„Der erste Schritt bei einem Reisemangel ist stets die sofortige Meldung beim Reiseveranstalter oder der Reiseleitung vor Ort. Dokumentieren Sie den Mangel genau, idealerweise mit Fotos oder Videos. Lassen Sie sich die Mängelanzeige schriftlich bestätigen. Nur so geben Sie dem Veranstalter die Chance zur Abhilfe“, erklärt AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig und führt aus: „Versäumnisse können dazu führen, dass Ansprüche später verfallen. Oft können kleine Probleme direkt vor Ort behoben werden, wenn man sie anspricht.“
Wird der Mangel trotz Meldung nicht behoben oder ist eine Abhilfe vor Ort unmöglich, sollten Beweise gesichert werden. „Sammeln Sie Zeugenaussagen, heben Sie alle Belege auf und führen Sie ein detailliertes Mängelprotokoll. Dieses Protokoll sollte den genauen Zeitpunkt, die Art des Mangels und die gemeldeten Personen festhalten. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub ist es ratsam, die Mängel schriftlich und per Einschreiben beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Fassen Sie alle Mängel detailliert zusammen und legen Sie die gesammelten Beweismittel bei. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beantwortung“, so die Juristin. Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle. Praktische Hilfe gibt es auf der AK-Website, wo Musterbriefe für die Geltendmachung von Reisemängeln zum Download bereitstehen.
Neben den klassischen Reisemängeln lauern im Urlaub weitere Fallen:
Alle wichtigen Infos rund um das Thema Urlaub gibt es auf ktn.ak.at/reise.
Bei Fragen ist der Konsumentenschutz der AK Kärnten erreichbar unter 050 477-2002 oder per Mail an konsument@akktn.at.