Pressemeldungen Juli 2025
Achtung vor falschen Kursen: Verpflichtende Sachkundekurse für Tierhalter starten erst 2026
In Kärnten gibt es derzeit keine anerkannten Sachkundekurse für Hunde oder andere Tiere. Tierschutz-Landesrätin Beate Prettner warnt vor irreführenden Angeboten und rät zur Vorsicht. Die gesetzlich verpflichtenden Kurse starten frühestens im Frühjahr 2026 und gelten nur für neue Tierhaltungen.
Immer mehr Tierhalter in Kärnten berichten von angeblichen Sachkundekursen, die bereits jetzt als verpflichtend verkauft werden. In einigen Fällen wurden bereits Geldbeträge eingehoben, mit dem Hinweis, es handle sich um künftige gesetzliche Anforderungen nach dem Tierschutzgesetz.
Tierschutz-Landesrätin Beate Prettner stellt klar: „In Kärnten gibt es aktuell noch keine offiziell anerkannten Sachkundekurse. Angebote, die derzeit als solche beworben werden, sind nicht gültig, lassen Sie sich nichts vormachen!“
Doch bis dahin ist noch Geduld gefragt: Die entsprechende Verordnung zur Umsetzung wird derzeit vom zuständigen Bundesministerium ausgearbeitet. Erst auf deren Grundlage kann das Land Kärnten mit der Organisation beginnen. Der Start der offiziellen Kurse ist für das Frühjahr 2026 geplant.
Prettner betont: „Es gibt derzeit noch keine anerkannten Sachkundekurse in Kärnten. Kurse, die aktuell als ,offiziell‘ beworben werden, sind nicht gültig. Die künftigen Sachkundekurse werden vom Land Kärnten organisiert und von eigens autorisierten Vortragenden abgehalten.“
Wichtig ist auch: Die Verpflichtung zur Absolvierung eines Sachkundekurses gilt nur für neue Tierhaltungen ab Mitte 2026. Für bestehende Tierhalter besteht keine Pflicht. Die Teilnahme wird jedoch empfohlen.
Prettner appelliert an alle Tierhalter und Interessierten in Kärnten: „Wir bereiten alles sorgfältig vor. Es gibt keinen Grund zur Eile oder zur Verunsicherung. Informieren Sie sich direkt beim Land Kärnten, nicht bei dubiosen Anbietern.“
Auch gewerbliche Anbieter und Vereine werden von der Landesrätin deutlich angesprochen: Solange die bundesweite Verordnung nicht vorliegt, kann kein Kurs offiziell als Sachkundekurs im Sinne des Tierschutzgesetzes anerkannt werden. Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Bund festgelegt sind, wird das Land Kärnten umfassend informieren.