AK-Konsumentenschützerinnen: „Melden Sie sich bei uns, wir prüfen Ihre Ansprüche!“
Die Urlauberinnen und Urlauber mussten laut Medienberichten stundenlang in einem defekten und überhitzten Ryanair-Flugzeug in Palma ausharren, ehe sie es verlassen durften, nur um dann ins nächste Chaos zu schlittern:Andere Flüge waren ausgebucht, Ersatzflugzeuge standen nicht zur Verfügung.
AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer weist auf die Fluggastrechte hin: „Jenen Reisenden, die von Klagenfurt aus ihren Urlaub auf Mallorca nicht rechtzeitig antreten konnten, haben Anspruch auf eine Rückerstattung in der Höhe von zumindest 250 Euro.“ Was Urlauberinnen und Urlaubern laut EU-Fluggastrechte-Verordnung zusteht, die auf der spanischen Insel festsaßen, prüfen die AK-Juristen nach Vorlage aller relevanten Unterlagen.
AK-Präsident Goach appelliert daher: „Wenden Sie sich unbedingt an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten, um Ihre Rechte geltend zu machen. Das Service steht allen Kärntnerinnen und Kärntnern kostenlos zur Verfügung!“
Die wichtigsten Infos zur EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Blick: https://kaernten.arbeiterkammer.at/flugrechte
Telefonnummer Konsumentenschutz: 050 477-2000